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Verfolgung unerlaubter Rechtsberatung durch die RAK

Die RAK Stuttgart ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Aus diesem Grund ist sie befugt, gegen Personen, die ohne Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Rechtsdienstleistungen erbringen, vorzugehen.

News zu Verfolgung unerlaubter Rechtsberatung

02. Januar 08
Verkündung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz wurde am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2007, 2840 ff.) verkündet. Damit gilt ab dem 18.12.2007 das Verbot der Sternsozietät (§ 59 a I 1 BRAO aF) ... Mehr


25. Oktober 07
Unerlaubte Rechtsberatung durch Makler und selbständige Bankkaufleute im Bereich der Immobiliarzwangsvollstreckung.

Das Landgericht Chemnitz hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine GmbH im Zusammenhang mit der Verwertung und Abwicklung von Kreditengagements der Gläubigerin im... Mehr


 

 

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