Brücke in die Berufsausbildung - Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient.
In den Jahren 2004 bis 2007 wurde die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (mit noch keiner abgeschlossenen Berufsausbildung) unter 25 Jahre als Sonderprogramm (EQJ) des Bundes durchgeführt.
Zum 1. Oktober 2007 wurde die Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert (§ 54a SGB III).
Das Förderprogramm läuft zunächst bis 31.12.2013.
Zielgruppen:
- Ausbildungsbewerber/innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30.09. im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
- Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
- Bewerber/innen über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.
Vorteile für Unternehmen:
Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Sie haben die Möglichkeit, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen.
Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 216,00 Euro monatlich (Stand 08/2010).
Der EQ-Vertrag begründet ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 26 BBiG. Die zu Qualifizierenden sind den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V gleichgestellt.
Der Arbeitgeber erhält von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraumes 6 – max. 12 Monate) bleibt dieser Betrag konstant. Die Höhe beträgt derzeit 107,00 Euro.
Melden Sie einen offenen EQ-Platz in Ihrer Kanzlei der Kammer und der Agentur für Arbeit. Diese können Ihnen bei der Vermittlung von Interessenten behilflich sein.
Beginn der Förderung:
Die Förderung beginnt frühestens ab 01. Oktober 2013 (für Schulabgänger aus dem Jahr 2013) im Zusammenhang mit der Pakt-Nachvermittlung.
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist für Bewerber aus früheren Schulentlassungsjahren – sog. Altbewerber, lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte, sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen (Schulabgänger aus den Jahren vor 2013) noch bis 01.03.2013 möglich.
Vertragsverhältnis:
- Der EQ-Teilnehmer muss bei der Agentur für Arbeit gemeldet und dort bei der Berufsberatung vorstellig gewesen sein.
- Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie vor Beginn der EQ-Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragt wird.
- Schließen Sie vor Beginn der Maßnahme mit dem/der EQ-Teilnehmer/in einen EQ-Vertrag.
Pdf EQ - Beschreibung (Auflistung Tätigkeitsbereiche)
- Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss (EQ-Antrag) zur Praktikumsvergütung vor Beginn des Praktikums bei der Agentur für Arbeit. Fügen Sie eine Kopie des EQ-Vertrages bei.
- Senden Sie 4 Kopien des EQ-Vertrages an die Rechtsanwaltskammer zur Registrierung. Prüfen Sie hierbei, ob der/die zu Qualifizierende minderjährig ist. In diesem Fall muss eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz dem EQ-Vertrag beigefügt werden.
- Melden Sie den/die EQ-Teilnehmer/in bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.
- Falls für den/die Teilnehmer/in Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt.
Pdf Anmeldeformular Berufsschule (Stuttgart) und (Ulm)
- Die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung reichen Sie bitte spätestens drei Monate nach Beginn der EQ bei der Agentur für Arbeit ein.
Pdf Bestätigung der Anmeldung zur Sozialversicherung
- Die Agentur für Arbeit erstattet den Zuschuss monatlich nachträglich.
- Während der EQ prüfen Sie, ob der/die Teilnehmer/in für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen in Frage kommt. Falls eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten alle Beteiligten zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungs-bemühungen eingeleitet werden können.
- Für die Dauer des EQ-Praktikums ist wöchentlich ein Berichtsheft zu führen. Dieses ist vom Arbeitgeber kostenfrei dem/der zu Qualifizierenden zur Verfügung zu stellen und zu überwachen.
- Im Falle einer Übernahme in Ausbildung klären Sie mit der Kammer die Frage einer möglichen Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Lehrverkürzung. Diese kann jedoch im Einzelfall geprüft werden.
- Zum Abschluss der EQ stellen Sie dem Praktikanten/der Praktikantin ein betriebliches Zeugnis aus, in dem sie die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigen.
- In Absprache mit dem/der EQ-Teilnehmer/in reichen Sie eine Kopie des betrieblichen Zeugnisses sowie das Berichtsheft bei der Kammer ein und beantragen ein Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung.
- Übermitteln Sie spätestens zwei Monate nach Beendigung der EQ die Nachweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen sowie die darauf entfallenden Sozialversiche-rungsbeiträge sowie eine Kopie des von Ihnen ausgestellten betrieblichen Zeugnisses an Ihre Agentur für Arbeit.
Checkliste für Arbeitgeber
Vor Beginn der Maßnahme:
- Antrag auf Leistungen
- Kopie des EQ-Vertrages (noch nicht von RAK registriert)
- Bestätigung der Sozialversicherung
- EQ-Vertrag mit RAK-Sigel über Registrierung nach Erhalt von der RAK
Nach Beendigung der Maßnahme:
- Nachweise über die Höhe der ausgezahlten Vergütungen
- Nachweise über die die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge
- Kopie betriebliches Zeugnis
Die RAK benötigt
Vor Beginn der Maßnahme:
- EQ-Vertrag mit Bewerber zur Registrierung 4-fach
- Erstuntersuchung, wenn Teilnehmer minderjährig ist
Nach Beendigung der Maßnahme:
- Kopie betriebliches Zeugnis
- Berichtsheft
- Antrag auf Zertifikat
Bei Fragen zum EQ-Programm stehen Ihnen zur Verfügung:
RAK Stuttgart
Frau Rauleder-Roelle
rauleder-roelle@rak-stuttgart.de
Tel.: 0711 / 22 21 55-33
Agentur für Arbeit Stuttgart
Frau Langenmair
elke.langenmair@arbeitsagentur.de
Tel.: 0711 / 920-4280
Stand 05.02.2013
Lehrstellenaktion
Auf der Suche nach
- freien Ausbildungsplätzen
- künftigen Auszubildenden
Ziel der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist es, Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarkanzleien im Kammerbezirk Stuttgart bei der Suchen nach qualifizierten und motivierten Auszubildenden zu helfen und gleichzeitig Schulabgängern die Möglichkeit zu bieten, sich durch diese Lehrstellenaktion über die Ausbildungsplatzangebote zu informieren.
Wir hoffen, dass sich viele Kanzleien beteiligen und so zahlreiche junge Menschen auf geeignete Ausbildungsplätze aufmerksam gemacht werden können.
Bitte inserieren Sie Ihr Ausbildungsplatzangebot / Ausbildungsstellengesuch kostenlos auf dem Internetportal der Rechtsanwaltskammer Stuttgart unter
www.rak-stuttgart.de (dort unter Stellenbörse) oder senden Sie eine Nachricht an
rauleder-roelle@rak-stuttgart.de.
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart arbeitet bei dieser Lehrstellenaktion eng mit den kaufmännischen Berufsschulen sowie den örtlichen Arbeitsabenturen zusammen.
Wir bittem um die Mithilfe aller Ausbildungskanzleien und Meldung freier Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2012, welches ab 01.07.2012 beginnt.
Für Schulabgänger/innen, die bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz haben, stehen wir gerne auch persönlich zu einem Beratungsgespräch zu Verfügung:
U. Rauleder-Roelle
Mitglied des Prüfungsausschuss
RA-FA u. Gepr. Rechtsfachwirte
rauleder-roelle@rak-stuttgart.de
Tel.: 0711 / 22 21 55-33
Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
Den Dienstleistungsberufen gehört die Zukunft, besonders im Bereich des Rechts, wo immer vielfältigere Regelungen dazu führen, dass fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden muss. Daher ist gerade die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten eine gute Investition in Ihre Zukunft.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daher in Zusammenarbeit mit den regionalen Rechtsanwaltskammern ein spezielles Internetportal für den Ausbildungsberuf zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten unter
www.recht-clever.info gestartet. Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informationen zu den Ausbildungsanforderungen, der Ausbildung sowie zu den beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven.
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart betreut die Auszubildenden und die Ausbilder während der gesamten Ausbildungsdauer und hält zu diesem Zweck auf den nachfolgenden Seiten wichtige Informationen und Unterlagen zum Download bereit. Bei Fragen zu Ausbildungsverträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet zudem ausbildungsbegleitende Kurse zum Beispiel zum RVG oder Englischkurse an. Näheres hierzu finden Sie unter Fortbildungsveranstaltungen.
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Hier erfahren Sie die Termine für die schriftliche und mündliche Prüfung für Auszubildende
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Vom 24. bis 28. Juni 2013 finden die mündlichen Abschlussprüfungen für Rechtsanwalts- und...
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16. Berufsinfomarkt in der Jerg-Ratgeb-Realschule...
55 Firmen, Schulen und Ämter, waren am 09.03.2013 in der Jerg-Ratgeb-Schule in Herrenberg mit über...
Ausbildung, Top-News / 03. April 13
Bericht von den Infotagen der KSN Stuttgart für...
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