Berufsregeln für Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er übt einen freien Beruf aus und ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Die Berufspflichten des Rechtsanwalts sind hauptsächlich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Berufsordnung (BORA) geregelt. Der Rechtsanwaltskammer obliegt es, ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten. Es handelt sich dabei um eine vorsorgende Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer.
Zur Unterstützung dieses präventiven Gedankens stellt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Ihren Mitgliedern auf ihrem Internet-Portal Informationen zu den wichtigsten Vorschriften des Berufsrechts zur Verfügung. In der Geschäftsstelle beraten Sie zudem der Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Claus Benz, der Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen sowie die Juristische Referentin Rechtsanwältin Heidi Milsch. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle mit Rat zur Verfügung (Organigramm der Geschäftsstelle). Zudem können Sie Ihre berufsrechtlichen Anfragen auch per E-Mail über den Online-Beratungsdienst an die Geschäftsstelle richten (Online-Beratungsdienst).
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