Die Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Rechtsanwaltskammer. Sie tagt in der Regel einmal im Jahr. Über die Kammerversammlung haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Kammerarbeit aktiv mitzugestalten. Die Aufgaben der Kammerversammlung ergeben sich aus § 89 BRAO. Sie wählt insbesondere gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO die Mitglieder des Kammervorstandes.

