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Fachanwaltschaft für Agrarrecht

Seit dem 01.07.2009 gibt es als neuen Fachanwaltstitel den „Fachanwalt für Agrarrecht“, den die zweite Sitzung der vierten Satzungsversammlung am 14.11.2008 beschlossen hatte.

 

Die Bandbreite der im Verfahren zur Erlangung dieses Fachanwaltstitels nachzuweisenden Kenntnisse reicht vom agrarspezifischen Zivil-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht bis zum Verfahrensrecht. Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse für den Erwerb dieses Fachanwaltstitels sind in § 14 m FAO geregelt.

 

Die baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern haben gemäß § 43 c Abs. 3 BRAO einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Fachanwalt Agrarrecht eingerichtet. Die Geschäftsführung des gemeinsamen Ausschusses liegt bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart sind RA Thorsten Kühle (Ilshofen) als Mitglied und RA Dr. Tibor Scholtz (Böblingen) als stellvertretendes Mitglied in den gemeinsamen Ausschuss berufen worden. Seitens der Geschäftsstelle der RAK Stuttgart sind Frau RAin Dr. Unseld sowie Frau Geiger für den Ausschuss zuständig.

 

Die vollständige Besetzung des Ausschusses finden Sie auch im Gesamtorganigramm der RAK Stuttgart.

 

Weitere Hinweise zum anwaltlichen Berufsrecht, zu den einzelnen Fachanwaltschaften und Prüfungsausschüssen finden Sie hier.

 

 

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