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NEWS: 20. Mai 2009

Anwenderbericht - Justitia 2.0: Elektronischer Rechtsverkehr mit Anwaltssignaturkarte

Von Klageschriften über Klageerwiderungen bis zu Fristverlängerungen oder Urteilen: fristgebundene Schriftsätze an das Gericht oder den Anwalt des Prozessgegners entwickeln sich so manches Mal zur echten Herausforderung. „Um die Frist zu wahren, muss man nicht selten unzählige Seiten vorab per Fax versenden, um dann dieselben Papiere nochmals per Post zu verschicken“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Manfred Sohn aus Stuttgart aus der Kanzlei-Praxis. „Das ist mit der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte nun glücklicherweise vorbei.“ Anfang 2009 hat Dr. Manfred Sohn seine gesamte Kommunikation umgestellt und den Schriftverkehr seiner Kanzlei auf eine elektronische Basis gestellt. „Wir haben unser elektronisches Register direkt mit der Signaturkarte verknüpft, um unseren Rechtsverkehr nahezu komplett elektronisch abzuwickeln. Das geht wesentlich schneller, vermeidet unnötige Kosten und erspart mir zukünftig auch die fristwahrenden Fahrten zum Nachtbriefkasten des Landgerichts“, zeigt sich Dr. Manfred Sohn von der Anwaltssignaturkarte des Deutschen Sparkassenverlags (DSV) begeistert.
 

So einfach und sicher wie die eigenhändige Unterschrift

Seit dem 1. Dezember 2008 besteht in Baden-Württemberg nach dem Landgericht Mannheim auch an den Landgerichten Stuttgart und Freiburg die Möglichkeit, den Rechtsverkehr in sämtlichen Zivilverfahren inklusive der Verfahren vor den Kammern für Handelssachen ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Schließlich dürfen in Deutschland tätige Rechtsanwälte ihre Mahnverfahren ab Dezember 2008 ebenfalls nur noch in elektronischer Form durchführen. Dies sieht das „Zweite Justizmodernisierungsgesetz für Anwaltschaft und Justiz“ vor. Voraussetzung für die rechtssichere Übermittlung der Schriftsätze und Mahnverfahren über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist die qualifizierte elektronische Signatur. Neben dem Europäischen Rechtanwaltsausweis beinhaltet die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte daher einen Kartenchip, auf dem das benötigte Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur geladen wird. Diese Zertifikate werden von speziellen Trustcentern wie S-TRUST, dem Trustcenter des DSV, angeboten und sind nach dem Formvorschriftenanpassungsgesetz der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Mit einem Kartenlesegerät und entsprechender Software können Rechtsanwälte wie Dr. Manfred Sohn digitale Dokumente damit rechtskräftig signieren und ihre Schriftsätze oder Mahnanträge rechtskonform und sicher elektronisch übermitteln. „Die Signatur ist dabei so einfach zu nutzen wie die EC-Karte am Geldautomaten“, erklärt Dr. Sohn. „Das Verfahren ist sogar sehr ähnlich. Zur rechtsverbindlichen Unterschrift gibt man einfach seine geheime PIN-Nummer ein.“ In das Personenzertifikat hat Dr. Sohn zusätzlich das Berufsattribut Rechtsanwalt aufnehmen lassen. So kann er die Dokumente in seiner Funktion als Anwalt elektronisch signieren. Der Empfänger, zum Beispiel das zuständige Oberverwaltungsgericht, sieht damit sofort, dass er von der Anwaltskammer Stuttgart zugelassen ist. Unmittelbar nach Versenden des elektronischen Schreibens erhält der Rechtsanwalt eine ebenfalls elektronische Empfangsbestätigung, die Aufschluss über den Zeitpunkt und den Erfolg des Versands gibt. „So habe ich immer sofort die Gewissheit, dass alles fristgerecht beim Empfänger angekommen ist“, so Dr. Sohn. „Die gesendeten Nachrichten lege ich direkt in meinem elektronischen Archiv ab. Wenn ich heute einen Termin vor Gericht habe, nehme ich so einfach mein Notebook mit und habe automatisch alle Schriftstücke dabei, die den Fall betreffen. Früher musste ich häufig gleich mehrere Leitzordner in den Gerichtssaal schleppen.“
 

Elektronischer Rechtsverkehr spart Zeit, Wege und Kosten

Neben der digitalen Schriftsatzeinreichung und gerichtlichen Mahnverfahren ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur auf der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte auch den Zugang zu allen elektronischen Rechtssystemen. So kann Dr. Manfred Sohn digitale Register wie das Handelsregister, Grundbücher oder das Schutzschriftenregister jetzt ganz einfach online einsehen. „Die Zeiten, in denen zunächst die komplette Akte oder Teile daraus kopiert werden mussten, bevor sie zur Akteneinsicht übersandt wurden, das lange Warten auf die Akte und die zeitraubende Weiterleitung an den Mandanten sind damit endgültig vorbei“, freut sich Dr. Sohn. Darüber hinaus bietet die elektronische Signatur Dr. Sohn auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten vielfältige Möglichkeiten, um die täglichen Arbeitsprozesse in seiner Kanzlei weiter zu optimieren. Da die elektronische Signatur technisch nicht missbraucht werden kann und damit die Inhalte vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, bietet sie dem Rechtsanwalt beispielsweise die Möglichkeit, vertraulich per E-Mail mit Mandanten und anderen Verfahrensbeteiligten zu kommunizieren. Auch Rechnungen kann Dr. Sohn elektronisch versenden. Die Signatur erfüllt dabei alle Erfordernisse des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, das Anwälte im Unterschied zu Unternehmen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Rechungen zu unterschreiben. „Das ist nicht nur einfacher, sondern spart vor allem Zeit, Wege und Kosten“, fasst Dr. Sohn die Vorteile der elektronischen Signatur im Kanzlei-Alltag zusammen. „Auf dem Postweg kosten schließlich nur die wenigsten Schriftsätze 55 Cent Porto. Bei einem durchschnittlichen Papieraufkommen liegt man schnell bei 90 Cent und mehr. So haben sich die jährlichen Portokosten meiner Kanzlei zuletzt auf einen Betrag im drei- und vierstelligen Bereich summiert. Von den Papier- und Druckkosten sowie den Wegen zur Post oder zum Nachtbriefkasten ganz abgesehen. Für das Internet haben wir dagegen schon lange eine Flatrate – der Versand von Schriftsätzen via E-Mail kostet damit nichts extra. So haben sich die Kosten für die Anwaltssignaturkarte bereits nach kurzer Zeit amortisiert.“

 
Gefragte Lösung für Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Stuttgart hat auf den gestiegenen Bedarf, Justiz-Prozesse auf elektronischer Basis abzuwickeln, reagiert und im Sommer 2008 den DSV beauftragt, ihre rund 6.500 Mitglieder mit der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte auszustatten. Dass inzwischen mit den Rechtsanwaltskammern Sachsen, Brandenburg, Hamm und der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken vier weitere den DSV als Dienstleister gewählt haben, liegt nicht zuletzt an dem einfachen Bestellprozess für die RAK-Mitglieder. Sie erhalten die Komplettlösung, bestehend aus RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte inklusive Zertifikat für die elektronische Signatur, Chipkartenleser und Signatursoftware, aus einer Hand direkt vom DSV. Im zweiten Schritt erfolgt die für die Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gesetzlich notwendige Legitimation des Anwalts - direkt in einer Sparkassenfiliale seiner Wahl.

 

 

 

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