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Einsatzmöglichkeiten des Elektronischen Rechtsverkehrs

    Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) kommt insbesondere in den folgenden außergerichtlichen und gerichtlichen Bereichen zum Einsatz:

     

    • Elektronisches Klageverfahren
    • Elektronisches Mahnverfahren
    • Elektronische Verträge
    • Kommunikation mit der Mandantschaft und anderen Verfahrensbeteiligten
    • Elektronisches Grundbuch
    • Elektronische Steuererklärung
    • Elektronisches Handelsregister und Unternehmensregister
    • Elektronisches Schutzschriftenregister
    • Sonstiger Behördenaustausch (E-Government)

     

    Weietrführende Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten des ERV finden Sie z.B. auf dem Internetportal "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" der Justiz (www.egvp.de) und auf diesen Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

    Auszug aus dem Internetportal www.egvp.de der Justiz:

    "Die zunehmende Durchdringung der Unternehmen, Behörden und Privathaushalte mit Informations- und Kommunikationstechnik sowie die rasante Verbreitung der Internettechnologie eröffnen die Möglichkeit, diese Infrastruktur auch für den Elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.

    Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.

    Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen hatte, haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Oberverwaltungsgericht Münster (federführend für das Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen) und in Abstimmung mit den Ländern Bremen und Hessen ein "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP-" konzipiert. Mit dem EGVP, das die unter Federführung des Bundesministerums des Inneren entwickelte BundOnline-Basiskomponente Datensicherheit (= virtuelle Poststelle) nutzt, können Sie nunmehr Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden schnell und sicher übermitteln.

    Für die Übermittlung müssen Sie auf Ihrem Rechner das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" installieren. Sie können es mit allen erforderlichen Zusatzprogrammen über diese Seiten lizenzkostenfrei herunterladen. Regelmäßig werden Sie sich auch selbst ein Postfach für den elektronischen Empfang von Dokumenten einrichten; Sie können aber auch ohne Einrichtung eines eigenen Postfaches eine Übermittlung vornehmen, verzichten dann aber auf den Vorteil einer elektronischen Eingangsbestätigung."

    Nutzen und Vorteile des EGVP:

    • "Rund um die Uhr"-Zugang zu den teilnehmenden Gerichten / Behörden

    • sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards

    • geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen

    • Zeit- und Kostenersparnis

    • Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung (vorbereitet für xJustiz)

    • sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung des Gerichts/der Behörde

    • auf Wunsch automatische EMail-Benachrichtigung bei Eingang von Nachrichten

    • "elektronischer Rechtsverkehr aus einer Hand", das bedeutet nur eine Software für das Zusammenstellen, Signieren, Verschlüsseln und Übertragen von Nachrichten

    • Unterstützung vieler gängiger Dateiformate (Einzelheiten hierzu finden Sie in den einzelnen Rechtsverordnungen sowie unter Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen)

    • Unterstützung aller akkreditierten Signaturkarten nach deutschem Signaturgesetz (Einzelheiten hierzu finden Sie unter Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen)

    • durch automatische Updates bleibt die Software immer auf dem neuesten Stand (Einsatz von Java™ Web Start)

     

     

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