
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Bestellung der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte sowie der Bestellung eines Zusatzkartenlesers nebst Lizenzschlüssel für die Signiersoftware.
Das Verfahren gewährleistet für alle Kammermitglieder die schnellst mögliche und unbürokratische Beantragung bei der RAK Stuttgart und kostengünstige Ausstellung durch die RAK Stuttgart. Die Mitglieder profitieren davon, dass das nach dem Signaturgesetz und der BRAO erforderliche Prüfungs- und Anerkenntnisverfahren und die Kartenausstellung zentral über ihre Selbstverwaltungsorganisation erfolgt. Dies erspart unnötigen Zeit- und Verwaltungsaufwand für die anwaltlichen Antragsteller.
Das amtliche Bestellformular für die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte steht hier zum Abruf bereit: http://www.s-trust.de/rak-stuttgart.pdf
Ausfüllhilfe:
Es ist zwingend erforderlich, dass jede Rechtsanwältin/jeder Rechtsanwalt, die/der die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte und/oder den RAK-Anwaltsausweis haben möchte, das Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben an uns schickt.
Die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte ist eine neue Kartengeneration mit Gültigkeit bis 31.12.2015
Ab dem 01.08.2011 ist die zweite Kartengeneration der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte verfügbar. Diese beinhaltet einen Signaturkartenchip mit längerer Schlüssellänge von 2048 Bit, welche aufgrund der 2011 von ELSTER (www.elster.de) vorgenommenen Umstellung erforderlich wurde.
Die RAK Stuttgart und der Zertifizierungsdiensteanbieter S-TRUST ermöglichen mit der Kombi-Anwaltssignaturkarte allen Mitgliedern der RAK Stuttgart eine einfache, professionelle und kostengünstige Teilnahme am elektronischen Mahn- und Klageverfahren und den E-Government-Angeboten wie z. B. ELSTER. Die Kombi-Anwaltssignaturkarte der RAK Stuttgart bietet folgende Vorteile:
Ansprechpartner:
Frau Gesine Tresko, Tel.: 0711 22 21 55 30,
E-Mail: kombikarte@rak-stuttgart.de
Geschäftsführer RA Dr. Thomas A. Degen, Tel.: 0711 22 21 55 30,
E-Mail: kombikarte@rak-stuttgart.de
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskammer Stuttgart keinen Support bezüglich der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte durchführen kann. Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich die Support-Nummern, die Ihnen mit einer roten Mappe vom Deutschen Sparkassenverlag übersandt wurden.
Telefonnummer der Hotline S-TRUST bei technischen Fragen und Problemen: 01805/898111
Link zur Sparkassensuche für die persönliche Identifizierung:
http://www.s-trust.de/check
Antragsformular qualifiziertes S-TRUST Personenzertifikat:
Hier finden Sie eine Musterausfüllhilfe (pdf-Dokument)
Zertifikatsdownload:
Kurzanleitung zum Download Ihrer Zertifikate (pdf-Dokument)
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
https://www.s-trust.de/repository/kundenbindung_nutzungsbed/agb_zertifizierungsdienstleistungen.pdf
Allgemeine Lieferbedingungen:
https://www.sparkassenverlag.de/allgemein/agb/dsvalz/index.htm
Technische Voraussetzungen:
Hier finden Sie die Leistungsbestandteile sowie eine Darstellung der Multikompatibilität zu allen gängigen Kanzleisoftwaresystemen und Justizanwendungen (z.B. EGVP), mit denen die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte kompatibel ist, sowie eine Übersicht über die Systemvoraussetzungen von Karte und Kartenlesegerät.
Die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte: alle Leistungsbestandteile auf einen Blick
Eine Besonderheit der neuen Karte besteht darin, dass sie ein anwaltliches Legitimationsmittel im Rechtsverkehr ist (amtlicher nationaler und internationaler Anwaltsausweis mit BRAK-Logo und CCBE-Attribut), welches gleichzeitig das verfahrens- und berufsrechtlich erforderliche Berufsattribut „Rechtsanwalt“ (§ 12 Abs. 4 BRAO, 5 SigG, § 78 ZPO) auf dem integrierten Signaturkartenchip beinhaltet. Die Kombikarte enthält damit auch die qualifizierte elektronische Signatur, die erforderlich ist, um die Rechtswirksamkeit der höchstpersönlichen Unterschrift digital (für außergerichtliche Schriftsätze, Rechnungen, Mahnanträge, Klagen etc.) zu gewährleisten. Der Signaturkartenchip hat eine Gültigkeitsdauer bis 31.12.2012.
Ein weiterer Leistungsbestandteil der Karte ist die für die Praxis gegebene umfassende Nutzungsmöglichkeit. Es besteht eine Kompatibilität von Karte und Kartenlesegerät mit Anwendungssoftware mit allen gängigen Kanzleisoftwaresystemen und Justizanwendungen.
Es gibt diverse Einsatzmöglichkeiten der Anwaltssignaturkarte:
Zunächst kann die Signaturkarte eingesetzt werden bei der elektronischen Kommunikation mit Gerichten, z.B. in Klageverfahren sowie beim Online-Mahnverfahren. Darüber hinaus wird sie benötigt für elektronische Verträge sowie für die sichere Kommunikation mit Mandanten oder mit anderen Verfahrensbeteiligten.
Mit der Aushändigung der Anwaltssignaturkarte der Rechtsanwaltskammer Stuttgart erhalten Kanzleien kostenlos das „ejustiz-Zertifikat“. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist demnach eine von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ausgestellte Anwaltssignaturkarte, die Angabe der Kanzlei-E-Mail-Adresse und Kanzlei-Homepage. Das Zertifikat wird als Urkunde und als universell einsetzbare elektronische Bilddatei verliehen, damit alle Kanzleien im Kammerbezirk z.B. auf der Startseite ihrer jeweiligen Kanzlei-Homepage und/oder auf dem Kanzlei-Briefbogen werbewirksam im Rechtsverkehr darauf hinweisen können, dass sie sich am elektronischen Rechtsverkehr beteiligen.
Die „erste Generation“ der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte läuft zum 31.12.2012 ab.
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