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RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Bestellung der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte sowie der Bestellung eines Zusatzkartenlesers nebst Lizenzschlüssel für die Signiersoftware.

Das Verfahren gewährleistet für alle Kammermitglieder die schnellst mögliche und unbürokratische Beantragung bei der RAK Stuttgart und kostengünstige Ausstellung durch die RAK Stuttgart. Die Mitglieder profitieren davon, dass das nach dem Signaturgesetz und der BRAO erforderliche Prüfungs- und Anerkenntnisverfahren und die Kartenausstellung zentral über ihre Selbstverwaltungsorganisation erfolgt. Dies erspart unnötigen Zeit- und Verwaltungsaufwand für die anwaltlichen Antragsteller.

Diejenigen Mitglieder, die eine Kartenreservierung bis 31.07.2008 erklärt haben, erhalten ferner eine Bestätigung über die Befreiung von der Verwaltungsgebühr bis 31.12.2009.

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Amtliches Bestellformular

Das amtliche Bestellformular für die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte steht hier zum Abruf bereit:

http://www.s-trust.de/rak-stuttgart.pdf
 

Ausfüllhilfe: 

  • Seite 1: Für Ihre Unterlagen.
  • Seite 2: Diese Seite dient dem Lastschrifteneinzug der entstehenden Gebühr. Hier können Sie die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte und/oder den Anwaltsausweis auswählen.
  • Seite 3: Auch hier können Sie wieder zwischen der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte und/oder dem Anwaltsausweis auswählen. Bitte beachten Sie, sollten Sie dieses Formular zum ersten Mal einreichen, benötigen wir ein Lichtbild von Ihnen.
  • Seite 4: Möchten Sie lediglich den RAK-Anwaltsausweis bestellen, benötigen Sie die Seite 4 nicht. Die Seite 4 muss nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte bestellen möchten.

 

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Abteilung Ejustiz, Frau Tresko unter 0711 / 22 21 55-30 wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskammer Stuttgart keinen Support bezüglich der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte durchführen kann. Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich die Support-Nummern, die Ihnen mit einer roten Mappe vom Deutschen Sparkassenverlag übersandt wurden.

 

Es ist zwingend erforderlich, dass jede Rechtsanwältin/jeder Rechtsanwalt, die/der die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte und/oder den RAK-Anwaltsausweis haben möchte, das Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben an uns schickt. Dies gilt auch für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die das Reservierungsformular ausgefüllt haben.

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Hotline S-TRUST / Sparkassensuche für die persönliche Identifizierung / AGBs

Telefonnummer der Hotline S-TRUST bei technischen Fragen und Problemen: 01805/898111

Link zur Sparkassensuche für die persönliche Identifizierung:
http://www.s-trust.de/check

Antragsformular qualifiziertes S-TRUST Personenzertifikat:
Hier finden Sie eine Musterausfüllhilfe (pdf-Dokument)

Zertifikatsdownload:
Kurzanleitung zum Download Ihrer Zertifikate (pdf-Dokument)

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
https://www.s-trust.de/repository/kundenbindung_nutzungsbed/agb_zertifizierungsdienstleistungen.pdf

Allgemeine Lieferbedingungen:
https://www.sparkassenverlag.de/allgemein/agb/dsvalz/index.htm

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Technische Voraussetzungen / Leistungsbestandteile / Einsatzmöglichkeiten

Technische Voraussetzungen:

Hier finden Sie die Leistungsbestandteile sowie eine Darstellung der Multikompatibilität zu allen gängigen Kanzleisoftwaresystemen und Justizanwendungen (z.B. EGVP), mit denen die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte kompatibel ist, sowie eine Übersicht über die Systemvoraussetzungen von Karte und Kartenlesegerät.

 

Die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte: alle Leistungsbestandteile auf einen Blick

Eine Besonderheit der neuen Karte besteht darin, dass sie ein anwaltliches Legitimationsmittel im Rechtsverkehr ist (amtlicher nationaler und internationaler Anwaltsausweis mit BRAK-Logo und CCBE-Attribut), welches gleichzeitig das verfahrens- und berufsrechtlich erforderliche Berufsattribut „Rechtsanwalt“ (§ 12 Abs. 4 BRAO, 5 SigG, § 78 ZPO) auf dem integrierten Signaturkartenchip beinhaltet. Die Kombikarte enthält damit auch die qualifizierte elektronische Signatur, die erforderlich ist, um die Rechtswirksamkeit der höchstpersönlichen Unterschrift digital (für außergerichtliche Schriftsätze, Rechnungen, Mahnanträge, Klagen etc.) zu gewährleisten. Der Signaturkartenchip hat eine Gültigkeitsdauer bis 31.12.2012.

Ein weiterer Leistungsbestandteil der Karte ist die für die Praxis gegebene umfassende Nutzungsmöglichkeit. Es besteht eine Kompatibilität von Karte und Kartenlesegerät mit Anwendungssoftware mit allen gängigen Kanzleisoftwaresystemen und Justizanwendungen.

 

Es gibt diverse Einsatzmöglichkeiten der Anwaltssignaturkarte:

Zunächst kann die Signaturkarte eingesetzt werden bei der elektronischen Kommunikation mit Gerichten, z.B. in Klageverfahren sowie beim Online-Mahnverfahren. Darüber hinaus wird sie benötigt für elektronische Verträge sowie für die sichere Kommunikation mit Mandanten oder mit anderen Verfahrensbeteiligten.

Mit der Aushändigung der Anwaltssignaturkarte der Rechtsanwaltskammer Stuttgart erhalten Kanzleien kostenlos das „ejustiz-Zertifikat“. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist demnach eine von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ausgestellte Anwaltssignaturkarte, die Angabe der Kanzlei-E-Mail-Adresse und Kanzlei-Homepage. Das Zertifikat wird als Urkunde und als universell einsetzbare elektronische Bilddatei verliehen, damit alle Kanzleien im Kammerbezirk z.B. auf der Startseite ihrer jeweiligen Kanzlei-Homepage und/oder auf dem Kanzlei-Briefbogen werbewirksam im Rechtsverkehr darauf hinweisen können, dass sie sich am elektronischen Rechtsverkehr beteiligen.

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News zu RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte

03. Dezember 09
Erweiterungspaket für die RAK-Anwaltssignaturkarte

Exclusiv für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wurde das Erweiterungspaket...


20. Mai 09
Anwenderbericht - Justitia 2.0: Elektronischer Rechtsverkehr mit...

Von Klageschriften über Klageerwiderungen bis zu Fristverlängerungen oder Urteilen:... Mehr


22. April 09
Das Erweiterungspaket für die RAK-Anwaltssignaturkarte

Exclusiv für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wurde das Erweiterungspaket... Mehr


05. Juni 08
Rechtsanwaltskammer Stuttgart führt RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte ein –...

 

Bericht von der außerordentlichen Kammerversammlung am 02. Juni 2008

Vor der... Mehr


 

 

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