Allgemeines
Auf dem Internetportal www.ejustiz.info stehen allgemeine Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV), Gesetzesvorhaben, Beiträge zum E-Government, Links, Literaturhinweise und eine Multimediapräsentation (Schriftsatz qualifiziert elektronisch signieren) kostenlos zur Verfügung.
Einführende Darstellungen und Praxisbeispiele finden sich u.a. in folgenden Beiträgen:
- Initiative "ejustiz.info" fördert Justizstandort Deutschland
- Die Justiz auf dem Weg ins 21. Jahrhundert
- Elektronischer Rechtsverkehr unterstützt Marketingstrategien.
Verfahrensbeschleunigung und Wettbewerbsvorteil durch den elektronischen Rechtsverkehr
Nachfrage nach ”ejustiz.info” bei der Bestellung der Anwaltssignaturkarte sprunghaft angestiegen - Hinweise zur Antragstellung
Der elektronische Rechtsverkehr ist in Baden-Württemberg und im Bundesgebiet wie erwartet in Gang gekommen. Bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist die Zahl der beantragten RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarten nebst Berufsattribut (mit dem die Rechtsanwaltseigenschaft dokumentiert wird) mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 690 Abs. 3 ZPO zum 01.12.2008 sprunghaft angestiegen. Gleichzeitig steigt auch die Nachfrage nach Beratungen, Hinweisen und Informationsveranstaltungen.
Initiative ”ejustiz.info” fördert Justiz-Standort Deutschland
In der Anwaltschaft werden die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs im Interesse einer Optimierung von Mandatsabläufen immer mehr geschätzt. Insbesondere beim gerichtlichen Mahnverfahren ist eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung zu verzeichnen.
Kanzleien nutzen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr gleichzeitig immer stärker als Wettbewerbsvorteil. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr wird der Mandantschaft im Kammerbezirk beispielsweise mit dem Hinweis auf das von der RAK Stuttgart verliehene ”ejustiz-Zertifikat” nachgewiesen. Damit unterstützt der elektronische Rechtsverkehr auch Marketingstrategien.
Schnelle und einfache Antragstellung und Nutzung der Anwaltssignaturkarte
Für die Beantragung der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte benötigen Sie das angebotene Bestellformular. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben nebst einem Passfoto an die RAK Stuttgart zu senden.
Die RAK Stuttgart bietet des Weiteren ein Erweiterungspaket der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte an. Dank dieses Erweiterungspakets wird der Einsatz mit der vorhanden RAK-Anwaltssignaturkarte nicht nur an einem PC-Arbeitsplatz - sondern an mehreren PC-Arbeitsplätzen - kostengünstig gestattet. Weitere Informationen sowie das Bestellformular können Sie hier abrufen.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt in Kooperation mit der Bundesnotarkammer (BNotK) eine Signaturkarte für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus. Auch diese Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur nach SigG mit Berufsattribut, ermöglicht die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Den Online-Antrag für diese Signaturkarte finden Sie hier (Klicken Sie ”Bundesnotarkammer” an).
Weiterer Anbieter: Neben der Signaturkarte der BNotK gibt es weitere Angebote für Signaturkarten z.B. von Kanzleisoftwareherstellern. Zu nennen sind derzeit - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - folgende weitere Angebote, die über die Bundesnetzagentur abrufbar sind unter www.bundesnetzagentur.de.
Für die Bestätigung des Berufsattributs „Rechtsanwalt“ senden Sie einfach das vom Zertifizierungsdiensteanbieter dafür vorgesehene Antragsformular sowie den Antrag auf Bestätigung des Berufsattributs "Rechtsanwalt"an die RAK Stuttgart. Die RAK vergibt nach Überprüfung das Sperrkennwort für die Signaturkarte. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür jährlich 30,00 EUR brutto. Diese jährlichen Verwaltungskosten von 30,00 EUR sind in der Verwaltungsgebühr für die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte für 35,00 jährlich bereits enthalten (siehe Sonder-Newsletter der RAK Stuttgart vom 04.04.2008).
Technischer Vorsprung im Rechtsberatungsmarkt
Die RAK Stuttgart und die BRAK unterstützen mit dem Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und -verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs„ das Ziel, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland weiter zu steigern. Es wird insofern auf die Ausführungen im Sonder-Newsletter der RAK Stuttgart vom 04.04.2008 verwiesen.
Praxisveranstaltung und Seminare
Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet Fachtagungen zum "Elektronischen Rechtsverkehr in der Praxis". Die Termine der Fachtagungen für 2010 werden demnächst bekannt gegeben.
Aktuelle Übersichten zur Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und Praxistipps
Am 15.03.2007 wurde der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und –verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ im Rahmen einer Pressekonferenz auf der CEBIT vorgestellt. Ziel dieses Maßnahmenkatalogs ist es, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs zu steigern. Auf den Portalen www.ejustiz.info der RAK Stuttgart, dem Justizportal des Bundes und der Länder sowie auf den Portalen der Bundesnotarkammer und des Deutscher EDV-Gerichtstags e.V. werden weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung gestellt. Dort wird der aktuelle Stand des Elektronischen Rechtsverkehrs beim Bund und in den einzelnen Bundesländern dargestellt.
Für weitere Fragen zur Initiative www.ejustiz.info steht Ihnen Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen gerne unter 0711 / 22 21 55-30 oder auch per E-Mail unter rechtsanwaelte@rak-stuttgart.de oder kombikarte@rak-stuttgart.de und www.rak-onlineberatung.de zur Verfügung.
Weiterführende Literatur zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier. Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
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