NEWS: 26. Oktober 2007

Verbraucherinsolvenzverfahren und Aufsicht in Insolvenzverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12.10.2007 eine Stellungnahme (BR-Drs. 600/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BR-Drs. 600/07) beschlossen. Der Bundesrat unterbreitet darin zahlreiche Änderungsvorschläge und trägt Prüfbitten vor. Dabei orientiert sich der Bundesrat weitestgehend an den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 600/1/07), eine Zusammenfassung dieser Empfehlungen finden Sie in der Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 28 der 837. BR-Sitzung. 

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Der Bundesrat hat am 12.10.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren –GAVI (BR-Drs. 566/07) beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 566/07 (Beschluss)). Dabei folgte er den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 566/1/07), wodurch die geplanten Neuregelungen in § 56 und in § 208 InsO weggefallen sind. § 56 InsO-E sah ursprünglich vor, dass jeder Insolvenzrichter auf Antrag - auch außerhalb eines anhängigen Insolvenzverfahrens - hätte entscheiden müssen, ob der Antragsteller als generell geeignet für die Übernahme des Insolvenzverwalteramtes in seinem Gerichtsbezirk anzusehen ist. Diese Regelung hatte die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2006 zum Diskussionsentwurf kritisiert. 

 

 

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