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NEWS: 31. Oktober 2008

Konsultation zu künftigen Schwerpunkten der EU-Justizpolitik

Die Innen- und Rechtspolitik in der EU folgt derzeit dem Haager Programm. Das seit 2005 geltende Fünfjahresprogramm, das insbesondere die Bereiche Asyl und Immigration, Grundrechte und die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit umfasst, soll 2010 durch ein neues Mehrjahresprogramm für den Zeitraum 2010-2014 im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit abgelöst werden. Zu seiner Vorbereitung und der Definition seiner Prioritäten hat die Kommission nun eine bis zum 20. November 2008 andauernde Konsultation eingeleitet. Zentrale Aspekte sind dabei die Wahrung der Grundrechte, die Unionsbürgerschaft mit der Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen, der freie Personenverkehr, Datenschutz, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Drogenbekämpfung, polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, legale und illegale Einwanderung, Integration, Asylpolitik, Visapolitik und Außengrenzen.

Der Vorbereitung des neuen Programms dienten auch die Arbeiten einer sog. Zukunftsgruppe (Justiz) der - unter Vorsitz des Rates und des Vizepräsidenten der Kommission  - Vertreter der vergangenen, derzeitigen und künftigen Ratspräsidentschaften sowie Irland angehörten. Sie rät u.a. dazu, einen der Schwerpunkte der künftigen Justizpolitik auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus im Bereich der Bürgerrechte zu legen und Mindestrechte zu schaffen. Dieses insbesondere von der deutschen Ratspräsidentschaft vorangetriebene und von der BRAK intensiv unterstützte Vorhaben war im vergangenen Jahr am Widerstand einiger Mitgliedstaaten zunächst gescheitert. Im Bereich des Zivilrechts empfiehlt die Gruppe die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung in den Fokus zu nehmen. Es sei wichtig, die Rechtsunsicherheiten über Anwendbarkeit von Kollisionsregeln abzubauen. Außerdem sollten die Arbeiten an dem Gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht mit dem Ziel besserer Rechtssetzung verfolgt werden. Im Bereich des Familienrechts wird ein Bedarf für Evaluation, neue Rechtsinstrumente und gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen statuiert.

 

 

 

 

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