NEWS: 10. Juli 2009
Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung; Fachanwalt Agrarrecht

Die 4. Satzungsversammlung hat am 15.06.2009 in Berlin getagt (Tagesordnung). In dieser 3. Sitzung verabschiedete die Satzungsversammlung Beschlüsse zur Berufsordnung (Zweigstelle, § 5 BORA), zur Fachanwaltsordnung (Fortbildungspflicht, dreijährige Wartefrist gemäß § 5 FAO sowie zahlreiche – vorrangig redaktionelle – Änderungen). Die Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Diese Beschlüsse müssen jedoch zunächst vom BMJ geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Beschlüsse mit dem 1. Tag des 3. Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Die Fortbildungsregelungen des § 4 Abs. 2 i.d.F. vom 15.06.2009 und des § 4 Abs. 3 Satz 2 gelten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 (neu) ab dem 01.01. des auf das Inkraftreten folgenden Kalenderjahres.
Ab dem 01.07.2009 gibt es als neuen Fachanwaltstitel den Fachanwalt für Agrarrecht, den die 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 beschlossen hatte (Amtliche Bekanntmachungen BRAK-Mitt. 2009, 64). Bewerber müssen besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Zivil-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie im Verfahrensrecht aufweisen. Der Fachanwalt für Agrarrecht tritt damit in die Reihe der bereits bestehenden 19 Fachanwaltschaften.

