Vergütungsvereinbarung ab 1.7.2006

Die Gebührentatbestände für Beratung und Gutachten entfallen - wichtige Hinweise

Die RAK Stuttgart nat bereits mehrfach auf die Neuregelzung des § 34 RVG hingewiesen. Ab 01.07.2006 fallen für den Bereich der außergerichtlichen Beratung die bisherigen gesetzlich festgelegten Gebühren weg (§ 34 RVG n.F.).

Eine von der Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Hilfestellung für Rechtsanwälte zu den Vergütungsvereinbarungen erarbeitet. Diese liegt als Heft 5 der BRAK-Information „Thesen zu Vergütungsvereinbarungen“ vor. Das Thesenheft wurde mit dem Kammerreport der RAK Stuttgart Nr. 2, Juni 2006 direkt an die Mitglieder verteilt; es kann bei Bedarf auch direkt bei der BRAK per Fax (030-284939-11) oder per E-Mail (zentrale spamgeschützt @ spamgeschützt brak.de) bestellt werden (0,50 €/Stück zzgl. Versandkosten).

 

10. Juli 2006

, Autor: de

 

 

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