Benennung des Gegenanwaltes im Klagerubrum, § 12 BORA
Die unterlassene Benennung des Gegenanwaltes im Klagerubrum ist kein Verstoß gegen § 12 BORA. Dies deshalb nicht, weil darin keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenpartei liege, da die Klage vom Gericht zugestellt wird. Umgekehrt können der eigenen Partei durch die Bennennung des Gegenanwaltes Rechtsnachteile entstehen, weil die Vollmacht des gegnerischen Kollegen bereits widerrufen sein könnte.
17. Januar 2007

