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Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern hat die BRAK eine Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzentwurf geht auf eine Entscheidung des EGMR zurück, in der dieser beanstandet hatte, dass Väter, die mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, keine Möglichkeit haben, ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen.

Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums sieht jetzt vor, dass der Vater, wenn er ein gemeinsames Sorgerecht anstrebt, die Mutter aber damit nicht einverstanden ist, künftig wählen kann, ob er zunächst zum Jugendamt geht, um doch noch eine Einigung zu erreichen oder direkt das Familiengericht anruft.

In ihrer Stellungnahme wird der Gesetzentwurf des Ministeriums als tragfähiger Kompromiss einer Umsetzung des Urteils des EGMR bezeichnet. Es wird aber auch deutlich gemacht, dass innerhalb der Anwaltschaft unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der jetzt vorgesehenen Antragslösung und der alternativ möglichen so genannten Widerspruchslösung bestehen. Skeptisch äußert sich die BRAK in ihrer Stellungnahme zu den in § 155a FamFG-E vorgesehenen verfahrensrechtlichen Regelungen. Dabei wird neben der kurzen Stellungnahmefrist für die Mutter (§ 155a Abs. 2 FamFG-E) auch der mögliche Verzicht auf die Anhörung der Eltern und die Mitwirkung des Jugendamtes in § 155a Abs. 3 FamFG-E kritisiert.

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