Einführung der Elektronischen Aktenführung und Erweiterung des ERV beim Patentgericht; Stellungnahme zur JKomG-VO; IT-Staatsvertrag
Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10.02.2010 ist am 22.02.2010 im BGBl. 2010 I, S. 83 ff. veröffentlicht worden. Die BRAK hatte in ihrer BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 grundsätzlich begrüßt, dass durch die Verordnung das Patentamt, das Patentgericht und der BGH ermächtigt werden, Akten auch elektronisch führen zu können. Bedauerlicherweise konnte sich die BRAK mit ihrer Kritik an der Einführung bzw. Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht durchsetzen. Nach Ansicht der BRAK ist es weder sinnvoll noch effektiv, neben der qualifizierten elektronischen Signatur die fortgeschrittene elektronische Signatur zuzulassen.
Stellungnahme zur JKomG-VO
Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2010http://brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/2006/Stn08.pdf (unter Verweis auf die BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2006) zur Rechtsverordnung zur verbindlichen Einführung von Formularen für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gem. § 758a Abs. 6 ZPO und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem. § 829 Abs. 4 ZPO geäußert. Das BMJ ist aufgrund des Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) v. 22.03.2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigt.
IT-Staatsvertrag
Der Bundestag hat am 25.02.2010 in Zweiter und Dritter Beratung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführungen von Artikel 91c GG (BT-Drucks. 17/427) mehrheitlich angenommen (BR-Drucks 108/10). Damit folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drucks. 17/571). Der sogenannte IT-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern hat eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik durch einfachere und effektivere Entscheidungsstrukturen zum Ziel. Vorausgegangen war eine Grundgesetzänderung – Art. 91c (BGBl. 2009 I 2248 ff.).
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.ejustiz.info abrufbar.


