Verteidigerliste der Rechtsanwaltskammer ist topaktuell und rund um die Uhr verfügbar

Im Gespräch beim AG Stuttgart empfiehlt die RAK Stuttgart, auf die stets aktuell gehaltene Verteidigerliste der Rechtsanwaltskammer zurückzugreifen, die auf dem Justizportal zu jeder Zeit für die Richter verfügbar ist.

Die Stuttgarter Zeitung hat am 07.04.2010 über den "Black Jacket-Prozess" in Stammheim berichtet. In diesem Zusammenhang problematisierte sie auch das Thema, dass es nach Aussage der Pressesprecherin des Amtsgerichts Stuttgart aufgrund dieses Strafprozesses deutlich schwieriger sei, Pflichtverteidiger zu finden und Verhandlungstermine abzustimmen.

Zur Erläuterung sei zunächst auf die geänderte Gesetzeslage hingewiesen. Auf Initiative der Anwaltschaft wurde die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass seit dem 01. Januar 2010 jedem, der in Untersuchungshaft genommen wird, unverzüglich ein Verteidiger beizuordnen ist und nicht erst, wie nach alter Gesetzeslage, nach einer 3-monatigen  Untersuchungshaft.

Diese neue Gesetzeslage führt dazu, dass die Verteidigerbestellungen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Strafrichtern in den anhängigen Verfahren erfolgte, jetzt kurzfristig und bereits bei Inhaftierung erfolgen muss. Zuständig für die Verteidigerbestellung  sind ausschließlich die Haftrichter.

Verantwortliche der Rechtsanwaltskammer Stuttgart haben wegen dieses Themas eine Besprechung beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Dort wird eine Vielzahl von Haftbefehlen eröffnet. Bei diesem Gespräch wurde das Anliegen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart hervorgehoben, allen Richterinnen und Richtern, die Anwälte als Verteidiger beiordnen, die aktuelle Liste der Rechtsanwaltskammer Stuttgart mit Pflichtverteidigern zur Verfügung zu stellen. Diese sollte dann von den Gerichten auch genutzt werden. Schließlich solle aus Sicht der RAK jeder Eindruck dahin vermieden werden, die Bestellung von Pflichtverteidigern  sei nicht sachorientiert, sondern folge nach Opportunität oder Geneigtheit. Diesem Schein wird aus Sicht der Anwaltschaft auf einfache Weise begegnet, indem die Richter die ihnen von der Rechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellte Liste nutzen.

Ziel der Anwaltschaft ist die Versorgung von Untersuchungsgefangenen mit kompetenten Verteidigern. Dabei ist die persönlich einschneidende und missliche Situation dieser Menschen zu berücksichtigen. In dieser Situation ist die Bestellung eines Verteidigers von besonderer Bedeutung.

Nach Darstellung der anwesenden Richter wisse die weit überwiegende Zahl der Angeschuldigten bereits ganz konkret, von wem sie verteidigt werden wolle. Wenn die Inhaftierten einen bestimmten Verteidiger wünschten, würde dieser unverzüglich vom Haftrichter beigeordnet. Wenn ein Festgenommener nicht selbst und sofort einen Verteidiger benenne, könne er dies binnen 14 Tagen nachholen. Benenne er nicht binnen 14 Tagen einen Verteidiger oder wolle er die 14-Tages-Frist nicht ausschöpfen, werde ihm der Haftrichter einen Pflichtverteidiger, den der Haftrichter auswähle, beiordnen. Probleme, Pflichtverteidiger zu finden, gebe es aus Richtersicht - entgegen des im oben genannten Artikel zitierten Eindrucks - nicht.

Die den Gerichten von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Verfügung gestellte Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die gegenwärtig durchgeführte Aktualisierung bringt auch strukturelle Verbesserungen. Zum einen soll sie den Haftrichtern ermöglichen, potentielle Pflichtverteidiger nicht nur über die Kanzlei, sondern auch außerhalb der Bürozeiten über Handy zu erreichen. Zum anderen soll allen Kollegen die Möglichkeit eröffnet werden, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Die neu strukturierte und aktualisierte Liste wird der Justiz in diesen Tagen zur Verfügung gestellt.

Daneben möchte die Rechtsanwaltskammer Stuttgart über die auf ihrer Homepage integrierte Anwaltssuchfunktion sicherstellen, dass für Rechtsuchende erkennbar ist, welcher Anwalt bereit ist, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Dort ist im Übrigen auch vermerkt, wenn ein Rechtsanwalt über eine Fachanwaltsqualifikation verfügt.

Das Thema Terminierung von Hauptverhandlungen, das in dem Artikel ebenfalls aufgegriffen wurde, hängt mit den Pflichtverteidigerbestellungen nicht zusammen. Da Gerichte feste Verhandlungstage haben, kommt es immer wieder zu Terminskollisionen. In der Regel können diese Probleme aber durch Abstimmungen mit den Kanzleien der Verteidiger wenn nicht beseitigt, so doch verringert werden.

Rechtsanwaltskammer Stuttgart

 

Ulrike Paul
Vizepräsidentin
Fachanwältin für Strafrecht

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm und betreibt im Internet unter www.rak-anwaltssuche.de einen kostenlosen Anwaltssuchservice. Hier sind über 6.700 Rechtsanwälte und Fachanwälte mit ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Anwaltssuchservice im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Anwaltskanzleien. Weitere Presseaussendungen finden Sie unter www.anwalts-pressedienst.de.

 

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