Schiedsgutachten bei außergerichtlichen Anwaltsgebühren
Bei Uneinigkeiten über außergerichtliche Anwaltsgebühren bietet die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Schiedsgutachten an. Wenn der Anwalt also nicht in einem gerichtlichen Verfahren sondern nur außergerichtlich (z.B. Beratungen, Gutachten) tätig war, können Mandanten mit Zustimmung des Anwaltes unsere kostenpflichtiges Schiedsgutachtenverfahren durchführen lassen. Die Entscheidung in diesem Verfahren hat die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils und ist für Sie und den Anwalt bindend. Die Kosten sind abhängig von der Höhe der Gebührenrechnung des Anwaltes über die Uneinigkeit besteht.
Bitte beachten Sie, dass das Schiedsgutachtenverfahren nicht durchgeführt werden kann bei:
- Anwaltsrechnungen, die aufgrund einer Honorarvereinbarung bestellt werden
- Für gerichtlich angefallene Anwaltsgebühren
Für Fragen zum Schiedsgutachtenverfahren steht Ihnen auch Frau Tresko gerne per E-Mail, Fax oder telefonisch zur Verfügung:
Telefon: 0711 / 22 21 55-0
Telefax: 0711 / 22 21 55-11
E-Mail:info@rak-stuttgart.de

