Die Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird aus den einzelnen Rechtsanwaltskammern gebildet
(§ 175 Abs. 1 BRAO) und erfüllt verschiedene Aufgaben, die in § 177 BRAO normiert sind.
Die BRAK ist eine Körperschaft der öffentlichen Rechts. Die BRAK hat vor allem die Aufgabe, die Auffassung der Rechtsanwaltskammern gegenüber Gesetzgeber und Exekutive zu vertreten. Die BRAK erstattet zu sämtlichen relevanten Gesetzesvorhaben Gutachten für die an der Gesetzgebung beteiligten Behörden. Auf die Vorschriften der §§ 175-191e BRAO wird verwiesen. Weitere Informationen finden Sie auf dem sehr informativen Internetportal der BRAK unter www.brak.de.

