29/11 2006
BRAK Online-Fortbildung

Fortbildung aus erster Hand
Wichtige Informationen für die Teilnahme an der Online-Fortbildung
Jeder Anwalt muss sich fortbilden. Dies gehört zu seinen Berufspflichten (§ 43a Abs. 6 BRAO). Neben diese gesetzliche Notwendigkeit treten für den einzelnen Anwalt mehr und mehr wirtschaftliche Aspekte hinzu: Angesichts der Diskussion über die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes und auf Grund des sich verschärfenden Wettbewerbs gewinnt die anwaltliche Fortbildung zusehends an Bedeutung. Der Wettbewerb lässt sich nur durch die Sicherung und Steigerung des Qualitätsniveaus der Anwaltschaft gewinnen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat deshalb jetzt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe eine Qualitätsoffensive gestartet, die vor allem Anwälte in kleinen und mittleren Kanzleien unterstützen und motivieren soll, sich regelmäßig fortzubilden.
In Zusammenarbeit mit den renommierten Verlagen Carl Heymanns, Luchterhand und Werner bietet die BRAK seit September Anwälten erstmalig eine umfangreiche Online-Fortbildung an. Ein Pushdienst stellt in Form eines Newsletters dabei den Abonnenten im Zweiwochenrhythmus redaktionell aufbereitete Informationen aus den Kerngebieten des deutschen Rechts zur Verfügung. Sie erhalten die wichtigsten Urteile und Beschlüsse und jeweils einen darauf bezogenen Praxistipp. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, über die aktuellsten Entscheidungen, sogar noch vor der Veröffentlichung in einem Printmedium, zu verfügen. In jedem Rechtsgebiet erhält der Abonnent darüber hinaus auch Informationen über einschlägige Fachaufsätze und andere Publikationen. Ebenso wird über aktuelle Gesetzesvorhaben, neu in Kraft tretende Normen sowie über Neues aus den Verbänden und Behörden berichtet. Die aktuellen Entscheidungen werden dem Abonnenten im Volltext verfügbar gemacht, die weiteren Informationen werden, soweit sie frei im Internet verfügbar sind, entsprechend verlinkt.
Eine Redaktion aus kompetenten Rechtsanwälten und einem externen Beirat aus renommierten Spezialisten stellt für Ihre ausgewählten Rechtsgebiete alles Wissenswerte für Ihre Fortbildung übersichtlich, effizient und auf höchstem juristischen Niveau zusammen.
Zunächst soll das Angebot 19 Rechtsgebiete umfassen:
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Kosten- und Vergütungsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und WEG-Recht
- Sozialrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Zivilverfahrensrecht
Um eine regelmäßige Überprüfung des Gelernten zu ermöglichen, gibt es ein Prüfungsmodul, mit dem der Abonnent auf freiwilliger Basis alle drei Monate die Inhalte seiner Module rekapitulieren kann. So kann man wirklich sicher sein, immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Weitere Informationen siehe www.brakonlinefortbildung.de.
BRAK-Fortbildung - Hinweise zur Erlangung des Fortbildungszertifikats Q

Q steht für Fortbildung
Wichtige Informationen für die Erlangung des Fortbildungszertifikats Q
Fortbildung kann man auch sehen - und mit ihr werben.
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer will Anwälten die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann der Antragsteller das Fortbildungszertifikat ”Qualität durch Fortbildung” erhalten und damit die Lizenz erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit zu verwenden.
Voraussetzung ist, dass die Mindestpunktzahl von 360 Punkten erreicht wird.
Mit dem Antragsformular können Sie bequem und schnell das Zertifikat beantragen. Die PDF-Dateien der BRAK ”Merkblatt” und ”FAQs” enthalten hilfreiche Informationen zu den Voraussetzungen des Zertifikats und für die Antragstellung. Für die Antragsbearbeitung wird eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro fällig.
Kolleginnen und Kollegen, die das Fortbildungszertifikat Q der BRAK erlangen wollen, werden gebeten, sich direkt an die BRAK zu wenden und den Antrag (mit den beigefügten Fortbildungsnachweisen) direkt bei der BRAK zu stellen.
Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwältin Sonja Detlefsen
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030/ 28 49 39 - 0
Fax: 030/ 28 49 39 - 11
E-Mail:zertifikat@brak.de
Weitere Hinweise zur BRAK-Online-Fortbildung finden Sie hier.
Zum Antrag und zu den PDF-Dateien der BRAK

