Kammern sind zukünftig Einheitlicher Ansprechpartner
Stuttgart, den 25.11.2009. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW)“ beschlossen. Das Gesetz wird nach seiner Verkündung in weiten Teilen zum 28. Dezember 2009 in Kraft treten.
Somit ist nun beschlossene Sache: In Baden-Württemberg werden alle Kammern EA (neben den Industrie- und Handelskammern sind dies die Handwerkskammern, die Rechtsanwaltskammern, die Steuerberaterkammern, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und die Landestierärztekammer), sowie optional die Stadt- und Landkreise. Zielsetzung dieses einheitlichen Ansprechpartners ist es, den Unternehmer durch den Behördendschungel zu lotsen.
Eine EG-Richtlinie macht es möglich: Wer zukünftig innerhalb der EU seine Dienstleistungen in einem anderen Land anbieten will, bekommt Unterstützung bei allen Formalitäten und Verfahren durch den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner. Und damit die deutschen Unternehmen keinen Nachteil erleiden, steht auch Ihnen dieser neue Service zur Verfügung.
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: In verschiedenen Arbeitskreisen wird an der Umsetzung der Aufgabe gearbeitet und noch offene Fragen der praktischen Umsetzung geklärt. Das Informationsangebot des einheitlichen Ansprechpartners soll auch über das Internet abrufbar sein, weshalb die Rechtsanwaltskammer derzeit Ihr Internetportal erweitert. Zukünftig ist vom einheitlichen Ansprechpartner und von den zuständigen Behörden auch eine elektronische Verfahrensabwicklung zu ermöglichen. Hierzu soll vor allem das Landesportal www.service-bw.de genutzt werden.


