Das Berufsrecht der Anwaltschaft
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§ 2 Abs. 1 BRAO). Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten
(§ 3 Abs. 1 BRAO).
Das Berufsrecht der Anwaltschaft setzt sich im wesentlchen aus folgenden Rechtsmaterien zusammen:
1. Charta der Rechte des Mandanten gemäß der Annahme der Hauptversammlung der BRAK im Herbst 2001 in München.
2. Nationales Berufsrecht bestehend aud der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO)
3. Gebührenrecht bestehend aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
4. Strafrecht bestehend aus dem StGB, dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftataten (Geldwäschegesetz), der Anordnung der BRAK nach § 14 Abs. 4 S. 2 Geldwäschegesetz
5. Internationales Berufsrecht bestehend aus dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), der Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
6. Berufliche Zusammenarbeit: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, PartGG), Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV-Ausführungsgesetz)
7. Rechtsberatung: Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12.12.2007, Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) vom 19.06.2008
8. Ausbildung: Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten / zur Rechtsanwaltsfachangestellten / zum Notarfachangestellten / zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten / zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten / zur Patentanwaltsfachangestellten
9. Sonstige Rechtsquellen: Beschlüsse der Satzungsversammlung, sonstige Gesetze wie das Umsatzsteuergesetz (UStG), das Teledienstegesetz (TDG) u.v.m.
Die berufsrechtlichen Gesetze und Verordnungen können Sie kostenlos auf dem Internetportal der BRAK abrufen.
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