Aufhebung des Schlichtungsgesetzes zum 01.05.2013
Das Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetz ist zum 01.05.2013 in Kraft getreten. Damit entfällt die obligatorische Streitschlichtung in den vom Schlichtungsgesetz vorgesehenen Verfahren.
Das Schlichtungsgesetz findet weiterhin Anwendung für alle Anträge auf Streitschlichtung, die vor dem 01.05.2013 eingegangen sind. Eine weitergehende Übergangsvorschrift gibt es hingegen nicht. Die Frage, ob auf eine Klage das Schlichtungsgesetz noch Anwendung findet richtet sich nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und nicht, wie ursprünglich vorgesehen auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage. Ist somit zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. der letzten mündlichen Verhandlung die Durchführung des Schlichtungsverfahren gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, beurteilt sich die Zulässigkeit der Klage nach dem neuen Recht.
Hier erhalten Sie einen Auszug aus dem Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 19.04.2013 nebst Bekanntgabe der Aufhebung.
News zu Obligatorisches Streitschlichtungsverfahren
13. Mai 13
Aufhebung des Schlichtungsgesetzes zum 01.05.2013
Das Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetz ist zum 01.05.2013 in Kraft getreten....

