Voraussetzungen des ERV: Anleitung für das E-Klageverfahren und das Signieren von Schriftsätzen
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart weist auf folgende technische und rechtliche Besonderheiten beim elektronischen Rechtsverkehr (ERV) hin:
I. Voraussetzungen für den ERV
1. Hardware:
- Marktüblicher IBM-kompatibler PC
- USB Anschluss, Internetanschluss
- CD-ROM- oder DVD-Laufwerk
- (Anwalts-)Signaturkarte mit qualifizierter Signatur und Berufsattribut Rechtsanwalt
- Kartenbasiertes Zertifikat z.B. von S-TRUST
- Chipkartenlesegerät mit eigener Tastatur (ab Sicherheitsklasse 2)
- Applikationsschnittstellen CT-API oder PC/SC
- Microsoft Internet Explorer ab Version 6.0 oder Mozilla Firefox ab Version 2.0.0.11 oder Netscape Navigator ab 7.0
2. Plattformen:
- Windows XP (Service Pack 1 oder 2); 2000 (Service Pack 4);
- Linux RedHat ab 8.0, SuSE ab 8.0
3. E-Mail-Clients für die signierte/verschlüsselte Kommunikation:
- E-Mail-Adresse
- Outlook Express Version 6.0; Outlook 2000 bis 2003
- Lotus Notes ab Version 6.5.4
- Mozilla ThunderBird Version 2.0.0.12
- Signiersoftware, z.B. Sign-it S-TRUST
4. Justizanwendung EGVP:
- Java Runtime Environment (JRE)
- und Programm Java Web Start (JWS)
5. Weitere Informationen:
- siehe den Punkt "Technische Voraussetzungen/Leistungsbestandteile/Einstzmöglichkeiten" unter der Rubrik "RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte"
- siehe die Rubrik "weiterführende Literaturhinweise und Links"
II. Einrichtung eines EGVP-Postfachs
Ausführliche Informationen zur Einrichtung des EGVP-Postfachs finden Sie unter www.egvp.de. Eine Installationsanleitung ist abrufbar in der Rubrik "Technische Voraussetzungen" unter http://www.egvp.de/technik/index.php.
III. Signieren der Dokumente
Dokumente wie die E-Klage werden wie folgt qualifiziert elektronisch signiert (siehe hierzu die unten auf diesem Internetportal abrufbare Multimediapräsentation – Film der Rechtsanwaltskammer Stuttgart):
1. Schriftsatz erstellen in Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word-Format) - Schriftsatzdatei
2. Bilddatei der eingescannten Unterschrift in Schriftsatzdatei einfügen (nicht obligatorisch; siehe Beispiel im Film, unten abrufbar)
3. Umwandlung der Schriftsatzdatei in universell lesbare PDF-Datei (empfohlen, aber nicht obligatorisch)
4. und Einfügen der elektronischen (digitalen) Unterschrift in das PDF-Dokument, damit die Schriftsatzdatei rechtsgültig mit der digitalen Unterschrift versehen wird: Zertifikat auswählen, Signaturkarte in Kartenlesegerät einführen, Signaturerstellung bestätigen, Eingabe der PIN (Bestätigung); Tipp: vorab Funtionalität der verwendeten Signatursoftware überprüfen, da es Software gibt, die Zusatzdateien erzeugen; diese müssten mit der Schriftsatzdatei eingereicht werden
5. Dateiname der Schriftsatzdatei vergeben und kontrollieren: Schriftsatzdokument sollte als "Schriftsatz" und die Anlagendokumente als "Anlage" bezeichnet werden
6. Anlagen zur Schriftsatzdatei (im PDF-Format empfehlenswert, aber nicht obligatorisch, z.B. Anlage K 1 bis Anlage K 4 zur Klage...) vorbereiten
7. Schriftsatzdatei (mit Anlagen) durch Dateiübertragung mittels des Justizprogrammes EGVP an das Gericht senden; Auswahl der zu übersendenden Dateien über EGVP (siehe www.egvp.de)
Sodann wird die automatische Eingangsbestätigung für die erfolgreiche Zustellung von dem Justizsystem EGVP ausgelöst und an die Kanzlei-E-Mail-Adresse versendet.
Diese Anleitung wird illustriert durch den Film "Klagen und Schriftsätze qualifiziert elektronisch signieren": Der Kurzfilm "Klagen und Schriftsätze qualifiziert elektronisch Signieren" ist hier abrufbar.
Wir bieten Ihnen zum besseren Verständnis noch zwei weitere Kurzfilme an. Der eine betrifft ein Signaturbeispiel und der andere eine Anleitung zum EGVP.
IV. Senden und Empfangen von Dateien über das EGVP
Siehe hierzu III. und die Informationen unter www.egvp.de. Eine anschauliche Anwenderdokumentation (Anleitung) ist abrufbar in der Rubrik "Technische Voraussetzungen" unter http://www.egvp.de/technik/index.php.
V. Rechtsgrundlagen des ERV
Es wird verwiesen auf die Rubrik "weiterführende Literaturhinweise und Links" sowie insbesondere auf www.justizportal.de.
Hinweis: Nach § 130 a Abs. 3 ZPO ist ein E-Dokument bei Gericht zugegangen, sobald es dort aufgezeichnet ist. Im Hinblick auf § 130 a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 1 ZPO muss das E-Dokument in der für die Bearbeitung geeigneten Form vorliegen. Das Dokument, d.h. die Klageschrift, muss qualifiziert elektronisch signiert werden (§130 a ZPO, § 55 a VwGO; § 52 aFGO). Die elektronische Klageeinreichung mittels EGVP (www.egvp.de) ist ausschließlich unter Einsatz einer Signaturkarte möglich, weil nur diese eine qualifizierte elektronische Signatur beinhaltet, die die Unterschrift ersetzt.
VI. FAQ
Häufig gestellte Fragen zum ERV sind hier abrufbar.
Datum der letzten Aktualisierung: 15.04.2009
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