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Elektronischer Rechtsverkehr unterstützt Marketingstrategien

Auch in anderen Ländern wird der elektronische Rechtsverkehr positiv beurteilt. Sehr gute Erfahrungen hat etwa Österreich zu verzeichnen. Dort ist seit 1998 jeder Anwalt verpflichtet, die technischen Zugangseinrichtungen vorzuhalten. Im Gegenzug wurden von 1992 bis 2000 die Gerichtsgebühren bei elektronischen Verfahren befristet ermäßigt. Bereits 2001 wurden ca. 75 % aller Klagen und 50 % der Vollstreckungsanträge elektronisch eingereicht. Die in Österreich 2001 registrierten über 4 Mio. elektronischen Sendungen haben sich 2003 bereits verdoppelt.

 

Auch die deutsche Anwaltschaft hat mit dem Inkrafttreten des JKomG die Möglichkeit, angesichts der immer anspruchsvoller werdenden Mandantschaft die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs als eigene Anwaltsstrategien einzusetzen. Den Mehrwert sicherer elektronischer Verfahren sollten auch etablierte Kanzleien nutzen.

 

Signaturkarten anderer Anbieter

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet nach der Entscheidung der Kammerversammlung vom 14.04.2005 exklusiv für Kammermitglieder die Bestätigung des Berufsattributs „Rechtsanwalt“ (i.S.d. § 12 Abs. 4 und § 5 Abs. 2 SigG) für eine Jahresgebühr von nur € 30,00 an. Dieser Betrag ist bereits im Jahreskomplettpreis von € 35,00 für die RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte enthalten. In dieser Gebühr sind die Verwaltungskosten für die Ausstellung des ”Berufsattributs Rechtsanwalt” nach dem SigG sowie die Erstellung und Verwaltung des persönlichen Sperrkennworts für die Signaturkarte enthalten.  

Wir dürfen insofern auch auf unseren Sonder-Newsletter vom 04.04.2008 zu diesem Thema und auf Erweiterungspaket der RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte verweisen. 

 

Für weitere Fragen zur Initiative www.ejustiz.info steht Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen gerne unter Tel. 0711 / 22 21 55-0/-30, E-Mail: rechtsanwaelte@rak-stuttgart.de und www.rak-onlineberatung.de. zur Verfügung  (de)

 

 

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