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Die Justiz auf dem Weg ins 21. Jahrhundert

Von Rechtsanwalt Mathias Lang, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Speyer, Vorstandsmitglied der pfälzischen Rechtsanwaltskammer

Das gesellschaftliche Leben wird in der heutigen Zeit in zunehmendem Maße durch die neuen Medien geprägt. Standortunabhängige Kommunikation und Information in Sekundenschnelle sind lieb gewordene Gewohnheiten sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich und werden in steigendem Maße in allen gesellschaftlichen Sektionen erwartet. Die Justiz ist Teil und zugleich Spiegelbild der Gesellschaft, doch wird sie dieser Entwicklung in adäquater Weise gerecht, oder passen die technischen Neuerungen und Möglichkeiten vielleicht überhaupt nicht in diesen Bereich?

Die verschiedenen Prozessordnungen stammen teilweise aus dem vorletzten Jahrhundert und die Abläufe in der Justiz werden vielfach noch in traditioneller Weise gehandhabt. Allerdings hat der (Bundes-)Gesetzgeber bereits die Grundlagen geschaffen, um auch der Justiz die Möglichkeit zu eröffnen, die sich in technischer Hinsicht bieten. Die daraus resultierenden Vorteile, die in den entsprechenden Gesetzesbegründungen eigens erwähnt sind, liegen auf der Hand: Rationalisierung, Kostenersparnis, schnellere Abläufe und Zeitgewinn.

Leider wurden in den einzelnen Bundesländern nur sehr zögerlich die gebotenen Möglichkeiten umgesetzt. So ist Hessen derzeit das einzige Bundesland, das flächendeckend die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet. Hessen dicht auf den Fersen ist jedoch das Land Rheinland-Pfalz, das bereits in der Fachgerichtsbarkeit den elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht und diesen ab 2010 auch bei den ordentlichen Gerichten anbieten will. Dabei kann Rheinland-Pfalz als Musterbeispiel einer zukunftsorientierten Entwicklung im Bereich der Justiz bezeichnet werden.

Bereits im Jahre 2004 begannen Pilotprojekte im Bereich der Fachgerichtsbarkeit. Es wurden Zentralstellen geschaffen, die sich mit der Entwicklung und Verbesserung von Justizlösungen befassten. In Fachkreisen hochgelobt ist dabei die E-Mail-basierte Lösung der Kommunikation, die der freien Wirtschaft entnommen und als rheinland-pfälzisches Modell bekannt wurde.

In unregelmäßigen Abständen werden Vertreter der Politik, Wirtschaft, der Verbände, Kammern und der Landesjustizverwaltung über die Entwicklungen und weitere Planungen auf speziellen Veranstaltungen, den Ressortforen des Ministeriums der Justiz – Justiz24 –, informiert. Derzeit findet ein weiteres Projekt statt, das Erfahrungen im Bereich der Videokonferenzen bringen soll. Diese Möglichkeit besteht bereits seit der ZPO-Reform im Jahre 2002 durch den damals neu eingefügten § 128 a ZPO. Doch wie sieht es trotz der bestehenden Möglichkeiten mit der Akzeptanz durch die Akteure der Justiz (Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger) aus, sich ihrer Möglichkeiten zu bedienen?

Der Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz zeigte sich auf dem 3. Ressortforum Justiz24 am 30.04.2008 zufrieden mit der Akzeptanz des elektronischen Rechtsverkehrs in der Fachgerichtsbarkeit. Auch beim Pilotprojekt Videokonferenzen wurde die Anwaltschaft über die Pfälzische Rechtsanwaltskammer frühzeitig einbezogen und diese war sehr interessiert die Entwicklung mitgestalten zu können. Allerdings werden den neuen technischen Möglichkeiten sowohl seitens der Richterschaft als auch in der Anwaltschaft teilweise große Bedenken entgegengebracht. Es muss hier unterschieden werden zwischen ernstzunehmenden, sachlichen Einwänden, die man versuchen muss technisch zu lösen bzw. zu berücksichtigen, und den (unsachlichen) emotionalen Einwürfen, denen man nur durch Information begegnen kann.

Um nachhaltig die zeitgemäße Entwicklung zu forcieren, müssen die Akteure der Justiz von den sich bietenden Möglichkeiten und Vorteilen überzeugt werden, eine zwangsweise Durchsetzung dürfte hingegen wenig bewirken. Letztendlich gilt es, die Akteure der Justiz gezielt zu informieren, um Berührungsängste und Vorurteile abzubauen und gleichzeitig die Voraussetzungen zu schaffen, damit sie von den technischen Möglichkeiten überhaupt Gebrauch machen können.

Wenn die geistigen Blockaden bei den Akteuren der Justiz gelöst werden und andere Bundesländer eine ähnliche Entwicklung wie Rheinland-Pfalz nehmen, dann wird auch die Justiz im 21. Jahrhundert angekommen sein.

 

 

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