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Initiative "ejustiz.info" fördert Justizstandort Deutschland

Zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bereits im November 2005 die Initiative „ejustiz.info“ gestartet. Mit dieser Initiative soll insbesondere der Justiz-Standort Deutschland unterstützt werden, da der elektronische Rechtsverkehr zur Kostenminimierung bei Justiz, Anwalt- und Mandantschaft ebenso beiträgt wie zur Verfahrensbeschleunigung. Ziel ist der flächendeckende elektronische Rechtsverkehr, dem sich nicht nur sämtliche Gerichte und Behörden, sondern auch möglichst alle Anwaltskanzleien öffnen. Die Initiative umfasst kostenlos abrufbare Informationen und die Verleihung des „ejustiz-Zertifikats“ an Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die über eine Anwaltssignaturkarte verfügen. Es ist hierbei unerheblich, bei welchem Zertifizierungsdiensteanbieter eine Signaturkarte beantragt wird.

 
Mit der Aushändigung der Anwaltssignaturkarte der Rechtsanwaltskammer Stuttgart erhalten Kanzleien kostenlos das „ejustiz-Zertifikat“. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist demnach eine von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ausgestellte Anwaltssignaturkarte, die Angabe der Kanzlei-E-Mail-Adresse und Kanzlei-Homepage. Das Zertifikat wird als Urkunde und als universell einsetzbare elektronische Bilddatei verliehen, damit alle Kanzleien im Kammerbezirk z.B. auf der Startseite ihrer jeweiligen Kanzlei-Homepage und/oder auf dem Kanzlei-Briefbogen werbewirksam im Rechtsverkehr darauf hinweisen können, dass sie sich am elektronischen Rechtsverkehr beteiligen.

 

Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr als Wettbewerbsvorteil

Die Initiative ejustiz.info der Rechtsanwaltskammer Stuttgart versteht sich als Praxisumsetzung der bundesweit in Fachkreisen diskutierten Förderungsinitiativen des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat z.B. am 31.10.2005 den Bericht der Arbeitsgruppe „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Nutzungsanreize“ an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (Beschluss I.7 Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch zusätzliche Nutzungsanreize für Anwender der 76. JuMiKo vom 29.06. und 30.06.2005 in Dortmund) vorgestellt. Danach soll der elektronische Rechtsverkehr, durch Öffentlichkeitsarbeit, durch die Schaffung eines zentralen Einstiegspunktes im Internet für den elektronischen Rechtsverkehr (www.justiz.de), durch die Weiterentwicklung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen, was vor allen Dingen eine Vereinheitlichung der Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur sowie eine Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit bedeutet, durch die Reduzierung von Belegpflichten (d.h. Vereinfachung im Vollstreckungsverfahren), durch die beschleunigte Bearbeitung elektronisch eingereichter Dokumente und durch finanzielle Anreize gefördert werden. Dabei sind für die Anwaltschaft vor allem die drei letztgenannten Punkte interessant.

 

Elektronischer Rechtsverkehr unterstützt Marketingstrategien

Auch in anderen Ländern wird der elektronische Rechtsverkehr positiv beurteilt. Sehr gute Erfahrungen hat etwa Österreich zu verzeichnen. Dort ist seit 1998 jeder Anwalt verpflichtet, die technischen Zugangseinrichtungen vorzuhalten. Im Gegenzug wurden von 1992 bis 2000 die Gerichtsgebühren bei elektronischen Verfahren befristet ermäßigt. Bereits 2001 wurden ca. 75 % aller Klagen und 50 % der Vollstreckungsanträge elektronisch eingereicht. Die in Österreich 2001 registrierten über 4 Mio. elektronischen Sendungen haben sich 2003 bereits verdoppelt.

Auch die deutsche Anwaltschaft hat mit dem Inkrafttreten des JKomG zum 01.04.2005 die Möglichkeit, angesichts der immer anspruchsvoller werdenden Mandantschaft die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs als eigene Anwaltsstrategien einzusetzen. Den Mehrwert sicherer elektronischer Verfahren sollten auch etablierte Kanzleien nutzen.

 

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Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Referat Ejustiz
Tel.: 0711 / 22 21 55 0

Fax: 0711 / 22 21 55-11
E-Mail: kombikarte@rak-stuttgart.de
www.rak-onlineberatung.de
www.ejustiz.info

 

 

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