Literaturliste für das Berufs- und Gebührenrecht
Abel (Hrsg.), Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, 2. Aufl. 2003, C.H.Beck Verlag
Axmann, Anwaltsstrategien im Berufsrecht, 2006, 1. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Axmann/Degen/Demuth/Diem u.a., Anwaltsrecht I: Examensschwerpunkte: Berufsrecht, Haftung, Vergütung und Steuern, 2008, 4. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Axmann/Degen, Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing, 2006, 1. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Axmann/Deister, Anwaltswerbung in der Praxis, NJW 2009, 39-40
Axmann/Rothenbacher, Anwaltsstrategien zur Vergütungsabrechnung, Teil II: PKH-BerHG-Vergütungsoptimierung, 2009, 2. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Axmann/Rothenbacher, Anwaltsstrategien zur Vergütungsabrechnung, Teil I: RVG – GKG, 2009, 2. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch, (Hrsg.: Büchting/Heussen), 9. Aufl. 2007, C.H.Beck Verlag
Borgmann, Die Rechtsprechung des BGH zum Anwaltshaftungsrecht von Ende 2005 bis Ende 2007, NJW 2008, 412-421
Chab, Anwaltshaftung in der Praxis-ein Erfahrungsbericht, AnwBl 2009, 139-141
Degen/Breucker, Anwaltsstrategien im elektronischen Rechtsverkehr, 2007, 1. Auflage, Richard Boorberg Verlag
Enders, RVG für Anfänger, 2008, 14. Auflage, C.H.Beck Verlag
Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2008, 7. Auflage, Verlag Vahlen
Finzel, Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008, Richard Boorberg Verlag
Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2008, 18. Auflage, C.H.Beck Verlag
Grunewald, Die Entwicklung der Rechtsprechung zum anwaltlichen Berufsrecht in den Jahren 2006-2008, NJW 2008, 3621-3625
Hartmann Kostengesetze, 2007, 37. Auflage, C.H.Beck Verlag
Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. Auflage, C.H.Beck Verlag
Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2004, 2. Auflage, C.H.Beck Verlag
Horn (Hrsg.), Berufsrecht der Anwaltschaft, Textsammlung, 9. Aufl. 2008, Deutscher Anwaltverlag
Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2008, 5. Auflage, C.H.Beck Verlag
Koch/Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 2007, 1. Auflage, C.H.Beck Verlag
Kraus/Kunz u.a., Sozietätsrecht, 2006, 2. Auflage, C.H.Beck Verlag
Offermann-Burckhardt, Fachanwalt werden und bleiben, 2007, 2. Auflage Verlag, Dr. Otto Schmidt
Reinelt, Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht und Singularzulassung beim BGH, ZAP Nr. 4 vom 11.02.2009, Fach 23, 805-818
Schneider/Herget, Streitwertkommentar 2007, 12. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt
Schneider/Wolf, RVG-Anwaltskommentar 2008, 4. Auflage, Deutscher Anwaltsverlag
Unseld/Degen, Rechtsdienstleistungsgesetz, Kommentar, 2009, C.H.Beck Verlag
Zastrow, Der anwaltliche Briefbogen, BRAK-Mitt. 2/2009, S. 55-63
Zöller, Zivilprozessordnung, 2009, 27. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt
Kommentar zum AGG (KommAGG)
von Universitätsprofessor i. R. Dr. Klaus Adomeit (vormals Freie Universität Berlin)
und Dr. Jochen Mohr (Rechtsanwalt, Dresden)
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG – 2007
768 Seiten - € 84,00 - ISBN 978-3-415-03637-6
Im Sommer 2006 war es in aller Munde: Das neue „Antidiskriminierungsrecht“ – das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ – in Kraft getreten am 18.08.2006, nachdem sich der deutsche Gesetzgeber im dritten Anlauf und unter Androhung erheblicher Bußgeldzahlungen aus Brüssel dazu durchgerungen hatte, die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen und damit vor allem dem deutschen Arbeitsrecht einschneidende Neuerungen zu bescheren. Jahrelang stand die Frage der behutsamen Implantation weiterer Arbeitnehmerschutzvorschriften in das bereits bestehende deutsche „Arbeitsrechtssystem“ in der rechtspolitischen Diskussion.
Es war daher kaum sonderbar, dass mit dem Startschuss für das AGG nicht nur Kommentare und Lehrbücher im juristischen Fachhandel erschienen sind, sondern auch „just in time“ etliche Arbeitshilfen, Handlungsanleitungen, Checklisten und sogar „Online-Schulungsprogramme“ auf den Markt „geworfen“ wurden, um das deutsche Personalwesen und deren Personalverantwortliche vor dem „bürokratischen Monster“ zu bewahren.
Auch der Richard Boorberg Verlag – bei der Veröffentlichung arbeitsrechtlicher Fachliteratur bislang eher zurückhaltend in Erscheinung getreten – hat die Gunst der Stunde genutzt und wartet ebenfalls mit einer Kommentierung zum AGG auf. Ein weiteres Werk unter vielen? Weit gefehlt, denn der KommAGG überrascht gleich auf den ersten Blick mit zwei Aspekten: dem Erscheinungsdatum und der Auswahl der Autoren. Erst im Juli 2007 und damit knapp ein Jahr nachdem das AGG seinen zeitlichen Anwendungsbereich eröffnet hatte, legt der Stuttgarter Verlag seine 768-seitige Publikation vor. Für manchen potentiellen Leser zu spät, doch zwischen dem Verlag und seinen Autoren bewusst mit dem Ziel der Installierung eines verlässlichen und dauerhaften Standardwerkes zum AGG so abgestimmt. Man wollte sich entgegen vielen anderen gerade bei diesem Gesetz Zeit nehmen und sich mit der etwas „gesetzteren“ Sichtweise von der Konkurrenz abheben. Das ist mit der Verpflichtung von Adomeit und Mohr, zwei ausgewiesenen Spezialisten des Diskriminierungsrechts, gelungen. Der eine, bis vor kurzem Professor an der Freien Universität Berlin und neben Picker der wohl bekannteste Verfechter der Privatautonomie; der andere setzt sich bereits seit seiner Promotion mit dem „Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht“ auseinander und ist seit vielen Jahren anwaltlich beratend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Und: Die hier gefundene ideale Kombination von Wissenschaft und Praxis wird durch eine jahrelange Zusammenarbeit beider Autoren komplettiert. Diese geht – so das Vorwort – bereits auf das Jahr 1999 zurück.
Die Ausarbeitung des KommAGG haben sich die beiden aufgeteilt. Aus der Feder von Adomeit stammt der für einen Kommentar in dieser Form und Länge unübliche – jedoch äußerst lesenswerte – Einleitungsteil. Unter dem Titel „Gleichheit in Philosophie und Politik“ gibt Adomeit in unnachahmlichem Stil einen prägnanten Überblick über die europäische Entwicklung der Gleichheitsidee bzw. des Gleichbehandlungsgrundsatzes von der Antike über die Neuzeit bis zum heutigen Tage. Etwas zu kurz kommt hier allerdings die Behandlung des U.S.-amerikanischen Diskriminierungsrechts, das den europäischen Gesetzgeber im Jahr 2000 beim Erlass der (für die Umsetzung in deutsches Recht maßgeblichen) Richtlinien RL 2000/43/EG und RL 2000/78/EG erheblich beeinflusst hat. Dieses Defizit gleicht Adomeit mit seinen „Thesen über eine vernünftige Auslegung des AGG“ aus. Zugegeben: Adomeits Ansichten sind nicht auf Ausgleich bedacht und daher oftmals provokant. Dadurch regt er jedoch zu Diskussionen an, die gerade für ein so „junges“ und „noch auslegungsfähiges“ Gesetz wichtig sind.
Den Hauptteil der Ausarbeitung – die eigentliche Kommentierung des AGG – hat Mohr übernommen. Auf über 600 Seiten setzt er sich systematisch, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert mit den neuen Gleichbehandlungsregeln auseinander. Die Arbeit mit dem KommAGG gestaltet sich hier besonders anwenderfreundlich. Jeder Norm folgt eine ausführliche Gliederung, die einen schnellen Einstieg in die jeweilige Problematik ermöglicht. Einen besonderen Service liefert Mohr im Anhang zu § 7. Dort geht er auf die spezifischen Anwendungsprobleme der Diskriminierungsmerkmale „Behinderung“ und „Alter“ im Arbeitsverhältnis ein und gibt damit – gerade dem ratsuchenden Praktiker – eine Vielzahl von Antworten und Lösungsmöglichkeiten auf die durch das AGG hervorgerufenen Fragestellungen. Vermisst habe ich an dieser Stelle lediglich eine für den Arbeitsalltag ebenfalls relevante Darstellung zum Merkmal „Religion und Weltanschauung“.
Der KommAGG wird schließlich durch ein besonderes kostenloses Online-Angebot des Verlages abgerundet. Unter www.w3support.de kann der Leser Gesetzesmaterialen, aktuelle Rechtsprechung und Fortschreibungen des Werkes einsehen und herunterladen.
Fazit: Der Richard Boorberg Verlag macht mit dem KommAGG in besonderer Weise auf sich aufmerksam. Es ist nicht nur ein weiterer Titel unter vielen zum AGG erschienen. Vielmehr ist es durch die etwas andere Herangehensweise beim Aufbau und bei der Gestaltung bzw. Aufmachung des Kommentars gelungen, sich sowohl optisch als auch inhaltlich vom Gros der Konkurrenzprodukte abzuheben. Es bleibt lediglich zu Wünschen, dass an der einen oder anderen erwähnten Stelle, noch etwas nachgebessert oder besser gesagt ergänzt wird. Insoweit darf man auf die 2. Auflage gespannt sein, deren Erwerb bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorgemerkt werden sollte.
- Dr. Oliver Hahn -
Rechtsanwalt


