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Wissenswertes rund um den Berufsausbildungsvertrag

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Unterlagen zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags: Vertragsformular, Merkblätter, Ausfüllhinweise und Unterlagen zur EU-Förderung.

Der Ausbildungsvertrag ist in dreifacher Ausfertigung zusammen mit einem Verrechnungsscheck über die Eintragungsgebühr in Höhe von € 50,00 bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart einzureichen.

Bitte beachten Sie: Zum 01. April 2005 ist die Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Dadurch haben sich auch bei den Ausbildungsverträgen Änderungen ergeben. Die Verträge werden derzeit an die neuen Regelungen angepasst. Die bisherigen Verträge können aber weiterverwendet werden. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wird Sie informieren, sobald neue Formulare für den Ausbildungsantrag vorhanden sind.

Zum öffnen der Dokumente benötigen Sie den ADOBE ACROBAT READER ab Version 5.0. Sie können dieses Programm kostenlos hier downloaden: www.adobe.de

Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Altbewerber - Leistungen für einen Ausbildungsbonus gem. § 421r SGB III

Nachwuchsförderung zahlt sich aus

Informationen für Arbeitgeber

A U S B I L D U N G S B O N U S – Programm 2010

 

A U S B I L D U N G S B O N U S – Programm 2011:

Die Förderungen der Arbeitsagenturen wurden für das Jahr 2011 bislang leider noch nicht zugesagt. Es können daher keine Anträge für 2011 gestellt werden.

 

Da weder die IHK (EQJ-Projekte von Anwälten für Büro und Verwaltung) noch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart (EQJ-Projekte für Rechtsanwalt-/ReNo-Fachangestellte) das Projekt "Einstiegsqualifzierung für Jugendliche (EQJ) " registriert, verweisen wir auf nachstehenden Text zum Bonusverfahren".

 

In vielen Branchen halt der Fachkräftemangel bereits Einzug. Langfristig ist dieser nur durch eine Personalpolitik zu decken, die auf die betriebsinterne Ausbildung eigener Fachkräfte setzt. Doch in den kommenden Jahren wird es für Unternehmen aufgrund der sinkenden Schulabgängerzahlen eine immer größere Herausforderung, geeignete Auszubildende zu finden. Geben Sie deshalb auch Jugendlichen eine Chance, die schon seit Längerem einen Ausbildungsplatz suchen. Denn es lohnt sich auch für Sie – durch den neuen Ausbildungsbonus.

Ausbildungsbonus – was ist das eigentlich?

Bei dem Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert. Er wird an Arbeitgeber gezahlt, die für Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen anbieten.

Die Höhe des Bonusses richtet sich nach der Höhe der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr.

Er beträgt

- 4.000,00 Euro,          wenn das monatliche Gehalt 500,00 Euro unterschreitet

- 5.000,00 Euro,         wenn die Vergütung mindestens 500,00 Euro und weniger als 750,00 Euro beträgt

- 6.000,00 Euro,          wenn die Vergütung mindestens 750,00 Euro beträgt.

Wurden bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet, reduziert sich der Ausbildungsbonus anteilig.

Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt:

50% erhalten Sie nach Ablauf der Probezeit

50% erhalten Sie nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

 
Für welche Auszubildende erhalten Sie den Ausbildungsbonus?

 

1. Jugendliche mit Hauptschulabschluss

Als Arbeitgeber erhalten Sie einen Ausbildungsbonus, wenn Sie zusätzlich Jugendliche ausbilden, die einen Hauptschulabschluss erreicht haben. Voraussetzung ist, dass sie schon im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich seither erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben.

2. Sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche

Ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus besteht auch bei der zusätzlichen Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben.

Zusatzangebote: Bei Einstellung von sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Auszubildenden können neben dem Ausbildungsbonus auch ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch genommen werden. Hier erhalten die Jugendlichen bei Problemen in der Ausbildung kostenlos eine individuell zugeschnittene Lernunterstützung.

3. Jugendliche mit mindestens mittlerem Schulabschluss

Für Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen oder für Jugendliche mit einem höheren Schulabschluss, die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen, kann im Einzelfall ein Ausbildungsbonus gewährt werden.

4. Jugendliche deren Ausbildungsbetrieb schließt

Wenn Sie Auszubildende zusätzlich einstellen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Das gilt aber nur für Jugendliche, die wegen ihrer persönlichen Voraussetzungen Schwierigkeiten haben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.

Stichwort „Zusätzlicher Ausbildungsplatz!

Eine Voraussetzung für die Zahlung des Ausbildungsbonusses ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz.

Von einen „zusätzlichen Ausbildungsplatz“ spricht man nur, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorgehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Die Zusätzlichkeit ist durch eine Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer (zuständige Stelle für RA-FA/ReNo) nachzuweisen.

Wichtiger Hinweis!

Beantragen Sie den Ausbildungsbonus vor Beginn der Ausbildung! Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können noch offene Fragen klären. Oder rufen Sie die Bundesagentur für Arbeit an:

Hotline  01801 /  66 44 66 (3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz) oder

melden Sie sich beim Arbeitgeberservice für Stuttgart Tel. 0711 / 920-42 80

Gerne können Sie sich auch bei Fragen an Frau Rauleder-Roelle von der Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart wenden.

Rauleder-Roelle

Abt. Ausbildung

rauleder-roelle spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de

 
Antragsformulare finden Sie hier als pdf-Download:

Anlage 1: Selbstauskunft des Antragstellers

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Berufsausbildungsvertrag:

Hinweis der Redaktion: Bitte beachten Sie, dass beim Ausdrucken des Vertrages in dem Druckmenü oben rechts in dem Eingabefeld "Kommentare und Formulare" die Eingabe "Dokument" eingestellt sein muss, um nicht alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken.

Merkblätter

Weitere Unterlagen

 

 

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Kontakt

Für den Bereich der Kaufmännischen Schule Nord in Stuttgart:
Frau Rauleder-Roelle
Tel.: 0711 / 22 21 55 33
rauleder-roelle spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de

Für die Schulen in Ellwangen, Heilbronn und Ulm:
Frau Schindele
Tel.: 0711/ 22 21 55 34
schindele spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de

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