Antrag auf Gestattung der Führung einer Fachgebietsbezeichnung
Hier finden Sie den Antrag auf Gestattung der Führung einer Fachgebietsbezeichnung. Der Antrag gilt für alle Fachanwaltsgebiete.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2007 die Fortbildungspflicht des § 15 FAO nach § 4 Abs. 2 FAO bereits ab dem auf das Ende des Lehrgangs folgende Jahr beginnt. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits vor Antragstellung Fortbildungen absolvieren und nachweisen müssen. Alles Wissenswerte zur Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bzw. §§ 4 Abs. 2, 15 FAO finden Sie auf unserem Merkblatt Fortbildungen.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit einer von Ihnen absolvierten Fortbildungsveranstaltung können Sie die entsprechenden Unterlagen (Seminarbeschreibung o.ä.) bei der RAK Stuttgart in Kopie einreichen. Bestätigungsschreiben werden keine erteilt. Erhalten Sie binnen vier Wochen keine Rückäußerung seitens der RAK, können Sie von einer Genehmigung ausgehen.
Antrag auf Fachanwaltschaft - alle Fachanwaltsbezeichnungen (107 KB, PDF)

