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Auskunft über Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte

Seit dem 01.06.2007 können Mandanten von der zuständigen RAK Auskunft über die Haftpflichtversicherung Ihrer/Ihres Rechtsanwältin/Rechtsanwalts verlangen, wenn sie gegen den betroffenen Anwalt Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Die RAK Stuttgart hat hierzu speziell ein Formular vorbereitet, das Sie hier abrufen können.

Soweit kein überwiegendes Interesse an der Geheimhaltung der Haftpflichtversicherung entgegensteht, teilt Ihnen die RAK den Namen und die Adresse der Versicherung sowie die Versicherungsnummer der/des Rechtsanwältin/Rechtsanwalts mit.

 

 

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