FAQ’s zum Berufseinstieg
Häufig gestellte Fragen von Berufseinsteigern und die Antworten
Viele Berufseinsteiger stehen nach Abschluss ihres 2. Juristischen Staatsexamens vor der Frage, wie ihr weiterer Berufsweg als Anwältin/Anwalt aussehen soll. Sie haben die Wahl zwischen dem Einstieg in eine bestehende Kanzlei als angestellte/r Anwältin/Anwalt, als Sozius oder als freie/r Mitarbeiter/in. Daneben haben sie auch die Möglichkeit, selbst eine Kanzlei zu gründen, eine bestehende Kanzlei zu übernehmen oder eine Bürogemeinschaft mit einem andern Anwalt einzugehen.
1. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Für alle Varianten gilt, dass sich die/der Berufseinsteiger/in zunächst bei der für sie/ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer zulassen muss. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist zuständig für den Bereich der Landgerichte Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Ellwangen.
Die Zulassungsgebühr beträgt derzeit € 150,00. Den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft finden Sie auf unserem Internetportal unter der Rubrik Kammermitglieder.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Höhe der Versicherungsbeiträge können bei den jeweiligen Versicherungen erfragt werden. Für Berufseinsteiger, die die Rechtsanwaltstätigkeit nur nebenberuflich ausüben, mindert sich der Versicherungsbeitrag.
Wenn Sie in eine bestehende Kanzlei als angestellte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, als freie/r Mitarbeiter/in oder als Sozius eintreten, so benötigen Sie eine Kanzleibestätigung der Kanzlei, in die Sie eintreten. Bei der Eigengründung oder Übernahme einer Kanzlei entfällt dies.
Wenn Sie neben dem Beruf des Rechtsanwalts noch eine weitere Tätigkeit ausüben wollen, so müssen Sie zusätzlich Ihren Arbeitsvertrag und eine unwiderrufliche Nebentätigkeitsgenehmigung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Näheres hierzu finden Sie auf dem Merkblatt „Syndikustätigkeit“, veröffentlicht auf unserem oben genannten Internetportal.
2. Mitgliedschaft im Rechtsanwaltsversorgungswerk
Mit der Zulassung wird auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte begründet. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe des Einkommens und wird vom Rechtsanwaltsversorgungswerk entsprechend der Verdienstangaben festgesetzt.
Nach Beendigung des Referendariats besteht die Möglichkeit, auf Antrag die während des Referendariats erworbenen Rentenanwartschaften auf das Rechtsanwaltsversorgungswerk übertragen zu lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung oder beim Rechtsanwaltsversorgungswerk unter www.vw-ra.de.
3. Förderungen für Existenzgründer
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist fach- und sachkundige Stelle für die Begutachtung von Existenzgründungsvorhaben und Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss (früher Ich-AG und Überbrückungsgeld). Interessierte können sich per E-Mail an berufseinsteiger@rak-stuttgart.de an die zuständigen Geschäftsführer wenden.
4. Steuerliche Aspekte der Anwaltstätigkeit
Der Rechtsanwalt ist sowohl einkommens- als auch umsatzsteuerpflichtig. Bei der Einkommenssteuer ist zwischen den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) und den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) zu unterscheiden.
Umsatzsteuer muss grundsätzlich von jedem entrichtet werden, der steuerbare Umsätze erzielt. Dazu gehören gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG alle Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt. Der Anwalt muss folglich auf seine Gebührenrechnungen derzeit 16 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Hiervon kann er aber die Umsatzsteuer, die er beim Kauf von Waren, die er für den Betrieb seiner Kanzlei benötigt, gezahlt hat, als Vorsteuer abziehen.
Zu weiteren Fragen besuchen Sie unser Internetportal unter www.rak-stuttgart.de.oder schicken Sie uns eine E-Mail an berufseinsteiger@rak-stuttgart.de.
Kammermitgliedern steht exklusiv der Online-Beratungsdienst zur Verfügung.
Literaturhinweise:
Axmann/Bischoff/Demuth/Diem/Dotten/Grams/Hauffe/Rothenbacher: „Anwaltsrecht I – Berufsrecht und Kanzleigründung, Haftung, Gebühren und Steuern“, 3. Auflage 2006, Boorberg Verlag
Axmann/Degen (Hrsg.) / Bearbeiter: Fachbuchreihe Anwaltsstrategien, Boorberg Verlag, www.anwaltsstrategien.de
Datum: 06.03.3007
www.rak-fortbildung.de

