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Opferanwalt und Zeugenbegleitung – am besten Hand in Hand!

Opferanwalt und Zeugenbegleitung – ist beides gleichzeitig sinnvoll? Aus Sicht der Zeugenbegleitung lautet die Antwort eindeutig: Ja. Die Aufgaben von Opferanwalt und Zeugenbegleitung im Strafverfahren sind zwar gänzlich unterschiedlich, ergänzen sich aber gut.

Zu den Aufgaben der Zeugenbegleitung im Vorfeld der Verhandlung gehören:

  • Zeugen über die Rahmenbedingungen einer Gerichtsverhandlung zu informieren,
  • den Ablauf einer Zeugenvernehmung zu schildern,
  • Fragen zu beantworten (z. B. Was ziehe ich an? Warum muss ich alles nochmals erzählen?) sowie
  • Ängste und Nervosität zu vermindern. Hierbei sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, so dass sich die Zeugen nicht unter Druck gesetzt fühlen und ihre Unsicherheiten ansprechen können.

Nicht stattfinden dürfen bei der Zeugenbegleitung 

  • Rechtsberatung und
  • die inhaltliche Thematisierung der Tat bzw. der Aussage.


Sobald es um rechtliche Fragen geht, z. B. ob Zeugen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen sollen, ob Eltern ihr Einverständnis zur Vernehmung ihrer Kinder vor Gericht geben sollen oder ob eine Aussage inhaltlich stimmig bzw. glaubhaft ist, verweist die Zeugenbegleitung an den Opferanwalt.

Der Opferanwalt: 

  • hat Akteneinsicht,
  • kann rechtlich beraten und
  • ist für die rechtliche Interessenvertretung im Verfahren zuständig.


Da die Zeit bei Anwälten häufig knapp bemessen ist, unterstützt die Zeugenbegleitung die Zeugen dabei, ihre Fragen an die Anwälte zu sammeln, so dass diese im Gespräch zwischen Anwalt und Zeugen zielorientiert geklärt werden können. Somit trägt das kostenlose Angebot der Zeugenbetreuung auch zur Entlastung von Anwälten bei.

Die Zeugenbegleitung kann Zeugen darüber informieren, dass es die Möglichkeit gibt, einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, und sie kann auch den Wunsch der Zeugen, bestimmte Opferschutzmaßnahmen anzuwenden, an das Gericht weitergeben. Wenn es jedoch darum geht, konkrete Opferschutzmaßnahmen im jeweiligen Fall vor Gericht zu beantragen und rechtlich durchzusetzen, ist die Kompetenz des Opferanwalts gefragt, den jeweiligen Antrag z. B. zum Ausschluss des Angeklagten rechtlich ausreichend zu begründen oder ein ausführliches Attest beizubringen, wenn ein Zeuge keinesfalls aussagen kann.

Nicht nur im Vorfeld der Verhandlung, sondern auch am Tag der Hauptverhandlung nehmen Opferanwalt und Zeugenbegleitung unterschiedliche Aufgaben wahr:

Der Opferanwalt bzw. Nebenklagevertreter 

  • vertritt die rechtlichen Interessen im Gerichtssaal.

 

Die Zeugenbegleitung 

  • organisiert draußen vor dem Gerichtssaal einen geeigneten Warteraum,
  • weiß wo Getränkeautomaten und Toiletten sind,
  • konzentriert sich auf die Bedürfnisse der Zeugen, d. h.
  • beruhigt oder ermutigt sie,
  • überbrückt mit ihnen Wartezeiten bei Verzögerungen oder
  • verbringt gemeinsam mit ihnen die (Mittags-)Pausen.


Sehr wünschenswert wäre es aus Sicht der Zeugenbegleitung, wenn Opferzeugen eine Adressenliste mit erfahrenen und engagierten Opferanwälten in der Nähe ihres Wohnorts vorgelegt werden könnte. Denn in der Praxis meldeten schon einige Zeugen, dass es für sie sehr schwierig war, einen geeigneten Opferanwalt zu finden, der bereit war ihren Fall zu übernehmen. Insbesondere Opferzeugen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und niedrigem Bildungsniveau berichteten über Schwierigkeiten bei der Anwaltssuche. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nicht alle Anwälte wussten, dass sie sich bei Gewaltdelikten, insbesondere gegen Minderjährige, meistens als Opferanwalt auf Staatskosten beiordnen lassen können. Auch andere Opferschutzmöglichkeiten waren in der Vergangenheit nicht allen Opferanwälten bekannt, insbesondere Anwälten, die über wenig Erfahrung im Allgemeinen Strafrecht verfügen.

Deshalb bittet die Zeugenbegleitung alle Anwälte mit Erfahrung und Interesse an der Vertretung von Opfern im Strafverfahren, sich bei der Rechtsanwaltskammer auf eine Adressenliste setzen und eventuell auch im Telefonbuch mit der Bezeichnung Opferanwalt / Nebenklagevertretung aufführen zu lassen und damit zur Entlastung von Opferzeugen im Strafverfahren sowie zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen erheblich beizutragen.

Bei weiteren Fragen zum Zeugenbegleitprojekt im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart dürfen Sie sich gerne wenden an:

Tina Neubauer, Zeugenbegleitung bei der Bewährungshilfe Stuttgart e.V.
Archivstraße 15, 70182 Stuttgart (3. Stock, Zi 431)
Tel: 0711/ 212-3537, Fax: 0711/ 2 39 88 50
neubauer spamgeschützt @ spamgeschützt LGStuttgart.justiz.bwl.de

http://www.bewaehrungshilfeverein-stuttgart.de

 

Datum: 04.10.2005

 

 

 

 

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