In den folgenden Fällen kann oder darf die RAK Stuttgart für Bürger leider nicht tätig werden
Sie haben allgemeine rechtliche Fragen
Die Rechtsanwaltskammer kann und darf keine Rechtsberatung erteilen. Hierfür sind ausschließlich die Rechtsanwälte zuständig. Keine Auskünfte kann die Kammer daher zu Rechtsfragen geben, etwa der Frage, welche Rechtsnorm im konkreten Fall anzuwenden ist oder wie eine Zwangsvollstreckung im Ausland vonstatten geht. Die RAK Stuttgart kann Bürger auch nicht beraten, wenn sie gegen Ihren Anwalt oder Dritte vorgehen wollen.
Beschwerde über einen Rechtsanwalt während einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Die Rechtsanwaltskammer kann und darf sich nicht in gerichtliche Verfahren einmischen. Das Gericht entscheidet vielmehr unabhängig. Das Verhalten eines Rechtsanwaltes kann nur in berufsrechtlicher Hinsicht überprüft werden. Dies ist jedoch erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens möglich.
Sie möchten Schadensersatzansprüche gegen Ihren Rechtsanwalt wegen schlechter oder falscher Beratung geltend machen
Für Schadensersatzansprüche - auch gegen Rechtsanwälte - sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte (Amtsgericht / Landgericht) zuständig. Die RAK Stuttgart ist für Schadensersatzansprüche nicht zuständig.
Ein Rechtsanwalt hat Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet
Für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist ausschließlich das Vollstreckungsgericht zuständig. Sie müssen sich daher an das Vollstreckungsgericht wenden, dies insbesondere, wenn Sie die Aufhebung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Ratenzahlung erreichen wollen.
Ihr Rechtsanwalt gibt Ihre Akten und Unterlagen nicht heraus
Bei Forderungen auf Herausgabe von Akten und Unterlagen handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen einen Rechtsanwalt. Für zivilrechtliche Ansprüche sind ausschließlich die ordentliche Gerichte zuständig. Die RAK Stuttgart kann Ihnen hier nicht helfen.
Sie möchten eine zwischen Ihnen und einem Rechtsanwalt abgeschlossene Honorarvereinbarung überprüfen lassen
Eine Honorarvereinbarung kann nur durch die Zivilgerichte (Amtsgericht oder Landgericht) überprüft werden. Eine Überprüfung durch die RAK Stuttgart scheidet aus.
Sie möchten Gebühren überprüft haben, die in einem gerichtlichen Verfahren angefallen sind
Die Rechtsanwaltskammer kann keine Gebühren in gerichtlichen Verfahren überprüfen. Sofern Sie Zweifel haben, ob die Gebührenrechnung eines Anwalts in einem Gerichtsverfahren richtig ist, wenden Sie sich an Ihren Anwalt und bitten ihn, das Verfahren nach § 11 RVG (gerichtliche Festsetzung) bei Gericht zu beantragen. Dort wird dann die Gebührenabrechnung kostenlos überprüft. Die RAK Stuttgart kann in einem solchen Fall nicht weiterhelfen.
Überprüfung einer Gebührenrechnung, über die bereits ein gerichtliches Verfahren / Mahnbescheid anhängig ist
Ist wegen der Gebührenrechnung bereits ein gerichtliches Prozessverfahren bzw. ein Mahnbescheidsverfahren anhängig, kann und darf sich die Rechtsanwaltskammer nicht in dieses Verfahren einmischen. Eine Überprüfung ist daher nicht möglich.
Wir stehen Ihnen aber jederzeit gerne zur Verfügung bei Fragen betreffend Anwaltssuche, Schiedsgutachten oder Beschwerdesachen und bei den im Bereich Bürgerservice genannten Zuständigkeiten.
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