27/09 2006
Aufgaben und Funktionen des Rechtsanwalts
Allgemeines
Die schnelle Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens ist so komplex geworden, dass sich der einzelne Bürger im Paragraphendschungel nicht mehr alleine zurechtfindet. Oft kennt er nicht einmal die Ansprüche, die ihm zustehen. Hier ist die Hilfe eines unabhängigen Beraters und verschwiegenen Interessenvertreters nötig: die eines Rechtsanwalts.
Der Weg zum Anwalt sollte nicht erst dann gesucht werden, wenn bereits die gerichtliche Klage zugestellt ist. Vielmehr sollte der Rechtsanwalt möglichst frühzeitig bei rechtlichen Problemen und Auseinandersetzungen zu Rate gezogen werden.
Denn der Rechtsanwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege der Interessenvertreter seines Mandanten. Er hat dessen Belange in jeder Hinsicht zu bewahren und ihn vor Fehlentscheidungen zu schützten. Dabei ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat gegenüber Gerichten und Behörden ein Aussageverweigerungsrecht. Für seine berufliche Tätigkeit und dabei eventuell auftretende Fehler ist der Rechtsanwalt haftpflichtversichert. Die Mindestversicherungssumme beträgt € 250.000,00.
Rechtsgebiete
Im Vordergrund der anwaltlichen Dienstleistung stehen die Beratung des Mandanten und die Vermeidung unnötiger Kosten. Im einzelnen bietet ein Rechtsanwalt unter anderem:
- Individuelle Beratung
- Gutachten zur Rechtslage in einem bestimmten Fall
- Vertretung gegenüber Dritten ( Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. ) und vor allen Gerichten
- Verhinderung von Prozessen durch außergerichtliche Erledigung (schätzungweise 75% aller in eine Kanzlei kommenden Fälle werden außergerichtlich erledigt)
- Übernahme von Strafverteidigungen
- Übernahme von Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen.
- Tätigkeit als Mediator und Schlichter
Um die Mandanten optimal beraten zu können, haben sich viele Rechtsanwälte spezialisiert. Die meisten Rechtsanwälte sind auf sogenannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte tätig wie z.B. Beamtenrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Presserecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht usw.
Es gibt Rechtsanwälte, die zusätzlich Fachanwalt sind. Fachanwaltschaften werden auf bestimmten Rechtsgebieten nach einer Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Es gibt Fachanwälte für folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Insolvenzrecht
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Versicherungsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Verkehrsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Urheber- und Medienrecht
- Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofern Sie einen Rechtsanwalt für ein bestimmtes Rechtgebiet suchen, so nutzen die kostenlose Anwaltssuche auf unserem Internetportal oder wenden Sie sich an unseren Anwaltssuchservice (siehe oben rechts).
Gebühren und Kosten
Die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ist nicht kostenlos. Das Honorar des Rechtsanwalts bemisst sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG). Maßstab für die Höhe des Honorars ist der Geschäftswert einer Angelegenheit. Eine sog. „Erstberatung“ kostet maximal € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen; im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe. Es wird angeraten, dass der Mandant seinen Rechtsanwalt schon zu Beginn der Tätigkeit fragen sollte, was die anwaltliche Tätigkeit kostet. (de)
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