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Der Kammerbeitrag

In der Kammerversammlung am 07. April 2009 wurde der jährliche Kammerbeitrag festgesetzt auf € 195,00 für natürliche Personen und auf € 390,00 für juristische Personen (z.B. RA-GmbHs).

Den Teilnehmern am Lastschriftverfahren wird kein Beitragsbescheid zugeschickt. Vielmehr gilt diese Mitteilung in Verbindung mit der Abbuchung als Quittung. Der Beitrag wird jährlich zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Juni abgebucht. An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen am Lastschriftverfahren teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen. Sollten Sie noch nicht dazu gehören, können Sie bei Frau Doepelheuer das notwendige Formular anfordern.

 

 

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