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Dienstleistungsrichtlinie und EU-Grundrechtschutz

Freizügigkeit

Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie

Am 11. Dezember 2006 hat der Rat die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Bereits am 15. November 2006 war die Richtlinie in zweiter Lesung vom EP gebilligt worden. Die Dienstleistungsrichtlinie wird damit am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Ab die-sem Datum haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die erforderlichen Umsetzungsbestimmungen zu schaffen. Erfreulich ist aus Sicht der Anwaltschaft, dass Art. 3 ausdrücklich klarstellt, dass die berufsspezifischen Richtlinien, also auch die anwaltsspezifischen Richtlinien, der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgehen. Art. 17 Nr. 4 regelt explizit die Ausnahme der Dienstleistungsrichtlinie für Rechtsanwälte von der Dienstleistungsfreiheit. Gleiches gilt für Vorbehaltsaufgaben (vgl. Art. 17 Nr. 6), also auch die Rechtsberatung, und die gerichtliche Beitreibung von Forderungen (Art. 17 Nr. 5). Damit wurde allen wichtigen Forderungen der BRAK Rechnung getragen.

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Grundrechte

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte beschlossen

Die Einrichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde am 4. Dezember 2006 vom Rat beschlossen. Die Agentur soll im Frühjahr 2007 ihre Arbeit in Wien aufnehmen und den Organen der Gemeinschaft sowie den Mitgliedstaaten Unterstützung bei ihren Bemühungen im Rahmen der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts und der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte gewähren. Sie soll in völliger Unabhängigkeit Daten über die praktischen Auswirkungen von Maßnahmen der EU auf die Grundrechte sowie über bewährte Praktiken zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte sammeln, erfassen, analysieren und verbreiten. Außerdem soll ihr das Recht zustehen, auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der EU-Institutionen Gutachten zu allgemeinen Themen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gemeinschaftsrechts auszuarbeiten. Es ist vorgesehen, dass die A-gentur einen Jahresbericht über die Lage der Grundrechte, themenspezifische Berichte und einen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Neben dieser neutralen „Gutachterfunktion“ soll die Agentur die Öffentlichkeit u. a. durch Konferenzen, Kampagnen und öffentliche Dokumentationen für Grundrechte sensibilisieren. Die Frage der Ausweitung der Kompetenzen der Agentur auf den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen hat der Rat zunächst offen gelassen. Er erklärte, dass er sich dieser Frage bis 31. Dezember 2009 annehmen wolle. Demgegenüber hat sich das EP am 30. November 2006 für eine Erstreckung des Tätigkeitsbereichs der Agentur auf die sog. „Dritte Säule“ ausgesprochen.

Frühere Berichte: 14/2005, 19/2006

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Grünbuch „Wirksamer diplomatischer Schutz“ KOM(2006)712

Mit dem Grünbuch “Wirksamer diplomatischer Schutz” hat die Kommission eine bis zum 31. März 2007 laufende Konsultation zu möglichen Initiativen eingeleitet, die den konsularischen und diplomatischen Schutz von EU-Bürgern in Drittstaaten besser gewährleisten sollen. Art. 20 EG garantiert EU-Bürgern, deren Staat keine Vertretung in dem Reiseland hat, den gleichen diplomatischen Schutz wie den Bürgern von EU-Mitgliedstaaten, die eine diplomatische Beziehung zu dem Land unterhalten, allerdings kennen laut einer Eurobarometer Umfrage bislang nur 23% der Befragten dieses Recht. Um diesem abzuhelfen, schlägt die Kommission vor, Art. 20 EG in den nationalen Reisepässen abzudrucken. Außerdem wird im Grünbuch angeregt, den konsularischen Schutz auf Familienangehörige auszudehnen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen. Zudem sollen die Verfahren für finanzielle Vorleistungen vereinfacht und „gemeinsame Stellen“ eingerichtet werden, um eine kohärente Organisation zu erreichen sowie um bei den Strukturen der diplomatischen und konsularischen Netze der Mitgliedstaaten Kosten einzusparen. Besonderes Augenmerk soll aber auf die Aufklärung gelegt werden. Mit Hilfe von Reiseagenturen startet die Kommission daher in elf Mitgliedstaaten eine Informationskampagne. (de)

Datum: Stand Dezember 2006

 

 

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