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Berufshaftpflichtversicherungen gemäß § 51 BRAO

Mit der Rechtsanwaltszulassung ist gemäß § 51 BRAO auch eine Berufshaftvplichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 abzuschließen.

Kanzleigründer, selbständige und angestellte Rechtsanwälte wenden sich immer wieder mit Fragen rund um die Berufshaftvpflichtversicherung an die Rechtsanwaltskammer.

In dieser Übersicht zum Download finden Sie wichtige Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung und eine Auswahl von Versicherungsgesellschaften.
Bitte beachten Sie, dass der Aufsatz bei der Auswahl der verschiedenen Versicherungsgesellschaften keinen Anspruch auf Vollsdigkeit erhebt.

Wichtige Informationen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg finden Sie in der Rubrik ”Links”.

Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Verbraucherberatungsstelle für Versicherungen e.V., Postfach 540226, 22502 Hamburg
Tel.: 040 / 54767675
Fax: 040 / 54767674


zur Verbraucherberatungsstelle für Versicherungen
Download Aufsatz Berufshaftpflichtversicherungen, BRAK-Mitt. 4/2002, S. 150 ff.

 

 

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