Präsidium und Vorstand
Die Organe der RAK Stuttgart sind Vorstand, Präsidium und Kammerversammlung. Der Vorstand wird von der Kammerversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand besteht ausschließlich aus Kollegen des gleichen Kammerbezirks der RAK Stuttgart, die mindestens fünf Jahren zur Anwaltschaft zugelassen sind und das 35. Lebensjahrs vollendet haben.
Der Präsident und die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und in der Geschäftsstelle nicht ständig anwesend.
Das Präsidium und der Vorstand der RAK Stuttgart stellen sich vor:
News zu Präsidium und Vorstand
06. Mai 08
Wahlerergebnisse zum Kammervorstand und Bericht von der Kammerversammlung am 03.04.2008
Die Versammlung war mit 232 Mitgliedern und zahlreichen Ehrengästen gut besucht.
In seinem Grußwort betonte Justizminister Prof. Dr. Goll, MdL, die Wichtigkeit der Einführung des elektronischen... Mehr
24. April 07
Wahlergebnisse zum Kammervorstand und Bericht von der Jahresversammlung vom 23.04.2007
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ersatzwahlen zum Kammervorstand am 23.04.2007 führten zu folgenden Ergebnissen: Gewählt wurden die Rechtsanwälte Mehr









