Alle Serviceangebote für Bürger auf einen Blick
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich alleine aus den Beiträgen, Gebühren und Umlagen der Mitglieder und nicht aus Steuermitteln finanziert.
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist zuständig für alle Rechtsanwälte, die in den Landgerichtsbezirken Stuttgart, Ellwangen, Heilbronn und Ulm zugelassen sind. Sofern Sie nicht wissen, ob ein Rechtsanwalt bei uns zugelassen ist, so können Sie dies über die kostenlose Anwaltssuche überprüfen.
Kostenlose Anwaltssuche im Internet
Unter der Rubrik Anwaltssuche kann auf unserem Internetportal nach allen Rechtsanwälten gesucht werden, die in den Landgerichtsbezirken Stuttgart, Ellwangen, Heilbronn und Ulm zugelassen sind. Sofern Sie eine/ein Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für ein bestimmtes Rechtgebiet suchen, nutzen Sie die kostenlose Anwaltssuche oder stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail unter anwaltssuche@rak-stuttgart.de.
Kostenpflichtige Schiedsgutachten bei außergerichtlichen Anwaltsgebühren
Bei Uneinigkeiten über außergerichtliche Anwaltsgebühren bietet die RAK Stuttgart Schiedsgutachten an. Wenn der Anwalt also nicht in einem gerichtlichen Verfahren, sondern nur außergerichtlich (z.B. Beratungen, Gutachten) für Sie tätig war, können Sie mit Zustimmung des Anwaltes unser kostenpflichtiges Schiedsgutachtenverfahren durchführen lassen. Die Entscheidung in diesem Verfahren hat die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils und ist für Sie und den Anwalt bindend. Die Kosten sind abhängig von der Höhe der Gebührenrechnung des Anwaltes, über die Uneinigkeit besteht. Bitte beachten Sie, dass das Schiedsgutachtenverfahren nicht durchgeführt werden kann bei:
- Anwaltsrechnungen, die aufgrund einer Honorarvereinbarung gestellt werden (s.u.)
- Für gerichtlich angefallene Anwaltsgebühren
Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Wenn Sie als Mandant/in einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwalts der Ansicht sind, dass diese/r gegen Berufspflichten verstoßen hat, können Sie sich schriftlich (auch per Fax und E-Mail) bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart beschweren.
Um eine Prüfung vornehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie uns eine Darstellung zukommen lassen, aus der hervorgeht, welchen Verstoß Sie der/dem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vorwerfen. Das Schreiben muss eine Absenderangabe und Anschrift tragen. Die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt muss namentlich und mit Anschrift benannt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sein. Sie können das ausfüllbare Muster-Beschwerdeformular nutzen, das hier abrufbar ist.
Anonyme Beschwerden können leider nicht bearbeitet werden. Sofern es unumgänglich ist, dass Sie Anlagen beifügen, bitten wir Sie, diese in zweifacher Kopie (keine Originale!) beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass wir Anlagen nur gegen Portoersatz in Briefmarken an Sie zurücksenden.
Die Rechtsanwaltskammer prüft nach Eingang der Beschwerde den Sachverhalt grundsätzlich unter Anhörung der/des Rechtsanwältin/Rechtsanwalts und spricht bei begründeten Beschwerden Rügen aus. Allerdings können mit einer Beschwerde weder Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung geltend gemacht noch Unterlagen herausverlangt werden. Für derartige Ansprüche sind – auch gegen Rechtsanwälte - ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Auskunft über Haftpflichtversicherung der/des eigenen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin
Seit dem 01.06.2007 haben Sie die Möglichkeit, von der zuständigen RAK Auskunft über die Haftpflichtversicherung Ihrer/Ihres Rechtsanwältin/Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erlangen. Soweit keine überwiegenden Interessen des Rechtsanwalts entgegenstehen, teilt Ihnen die RAK Stuttgart den Namen und die Adresse der Versicherung sowie die Versicherungsnummer des jeweiligen Rechtsanwalts mit. Sie können hierfür den ausfüllbaren Musterantrag nutzen, das hier abrufbar ist.
Pressedienst und Veröffentlichungen zu wichtigen Gesetzesänderungen und Urteilen
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart veröffentlicht regelmäßig wichtige Stellungnahmen und Hinweise zu aktuellen rechtlichen Themen wie z.B. wichtigen Gesetzesänderungen und Urteilen. Beachten Sie auch die Tagespresse und den Bereich Pressedienst auf unserem Internetportal: Hier finden Sie ein umfassendes Archiv von Pressemitteilungen und Veröffentlichungen.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
E-Mail: info@rak-stuttgart.de
www.anwaltssuche-region-stuttgart.de
News zur Übersicht über die Leistungen der RAK für Bürger
02. Februar 07
Neuer Bürgerservice der Justiz des Landes Baden-Württemberg
Entscheidungen baden-württembergischer Gerichte und Staatsanwaltschaften kostenlos für... Mehr


