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Frisch ausgelernt – was nun?

Wie kann man sich als Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der mündlichen Prüfung weiterbilden? Welche Aufstiegschancen gibt es?

”Heute ist mein Tag zur mündlichen Prüfung. Natürlich bestehe ich hier mit gutem Ergebnis und hole vielleicht sogar einen Buchpreis heraus, den es bei 85 Punkten Gesamtdurchschnitt, nämlich der Note bis einschl. 2,0 gibt. Aber was dann?”

Als Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r haben Sie gelernt, selbständig und verantwortungsvoll in einer Rechtsanwaltskanzlei zu arbeiten. Dort waren Sie stets belastbar, flexibel und offen, sich wichtige Kenntnisse aus Recht, Wirtschaft und Informationsmanagement anzueignen. Damit haben Sie sich eine fundierte Grundausbildung geschaffen, um einen zukunftssicheren Arbeitsplatz auszufüllen. Doch die Zeit hält nicht an....

Für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten gilt, dass er lebenslanges Lernen unbedingt erfordert. Moderne Kommunikationssysteme haben die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe verändert. Fundierte Rechtskenntnisse sind nötig, um Fälle richtig einzuordnen, in Datenbanken zu recherchieren und präzise Vorlagen zu erarbeiten, die den Anwalt oder Notar entlasten.

Das neu geschaffene Berufsbild des/der Geprüften Rechtsfachwirts/in trägt diesen Veränderungen Rechnung.

Das Fachstudienprogramm sowie weitere Informationen finden Sie hier unter www.rechtsfachwirtskurs.de/. Gerne steht Ihnen auch Frau Rauleder-Roelle von der Ausbildungsabteilung zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsfachwirt/in oder als Arbeitgeber können Sie in unserer Stellenbörse kostenlose Stellenanzeigen aufgeben unter www.kanzlei-stellenboerse.de/.

Stand: 27.07.2005

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