Die Rechtsanwalts- GmbH
Die Rechtsanwalts- GmbH ist in § 59 c ff BRAO geregelt. Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gesellschafter können nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59 a Abs. 1 Satz 1, Abs.3 BRAO genannten Berufe sein.
- Die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein, § 59 f Abs. 1 Satz 2 BRAO.
- Die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte muss gewährleistet sein, § 59 f Abs. 4 BRAO.
- Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, § 59 j Abs. 1 BRAO.
- Die Firma der Gesellschaft muss den Namen wenigstens eines Gesellschafters, der Rechtsanwalt ist, und die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgesellschaft" enthalten, § 59 k Abs.1 BRAO.

