Kopfbild

Die Rechtsanwalts- GmbH

Die Rechtsanwalts- GmbH ist in § 59 c ff BRAO geregelt. Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gesellschafter können nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59 a Abs. 1 Satz 1, Abs.3 BRAO genannten Berufe sein.
  • Die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein, § 59 f Abs. 1 Satz 2 BRAO.
  • Die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte muss gewährleistet sein, § 59 f Abs. 4 BRAO.
  • Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, § 59 j Abs. 1 BRAO.
  • Die Firma der Gesellschaft muss den Namen wenigstens eines Gesellschafters, der Rechtsanwalt ist, und die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgesellschaft" enthalten, § 59 k Abs.1 BRAO.

 

 

Volltextsuche

Erweiterte Suche

Login Intranet / Forum


Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich in das Intranet / Forum einzuloggen.

Forum-Passwort vergessen?

RAK Kombicard
Onlineberatung