Prüfungsausschuss "Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz"
Rechtsanwältin Dr. Julia Blind, Vorsitzende, Stuttgart
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Gründig-Schnelle, Stuttgart
Rechtsanwalt Stefan Michel, Leinfelden-Echterdingen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Beck, stellv. Mitglied, Sindelfingen
Zuständig bei der Geschäftsstelle:
GF RA Dr. Thomas A. Degen
Sachbearbeiterin: Frau Gesine Tresko
§ 14h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuwei-sen in den Bereichen:
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des
europäischen Sortenschutzrechts,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Erwerb der besonderen Erfahrungen im Bereich gewerblicher Rechtschutz
Der Antragsteller muss im Bereich gewerblicher Rechtschutz zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen darlegen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung persönlich und weisungsfrei 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14 h Nr. 1 bis 5 bearbeitet hat. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

