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Prüfungsausschuss "Fachanwalt für Familienrecht"

Ausschuss 1 (A – G)
Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Vorsitzende, Böblingen
Rechtsanwalt Klaus Cavada, Bietigheim-Bissingen
Rechtsanwalt Dietrich Hauser, Heilbronn
Rechtsanwältin Sabine Ebner-Köppl, Stuttgart
Rechtsanwältin Sabine-Sara Goethert, stellv. Mitglied, Stuttgart

Ausschuss 2 (H – Q)
Rechtsanwältin Sabine-Sara Goethert, Vorsitzende,
Rechtsanwältin Dr. Angelika Schnell,
Rechtsanwalt Gerd Winkler, alle Stuttgart
Rechtsanwalt Klaus Cavada, stellv. Mitglied, Bietigheim-Bissingen 

Ausschuss 3 (R – Z)
Rechtsanwältin Johanna Roman-Josse, Vorsitzende, Schwäbisch Gmünd,
Rechtsanwalt Dr. Karl-Rupert Hourand, Waiblingen
Rechtsanwältin Sabine Ebner-Köppl, Stuttgart
Rechtsanwalt Gerd Winkler, stellv. Mitglied, Stuttgart

Zuständig bei der Geschäftsstelle:
GFin RAin Dr. Julia Unseld
Sachbearbeiter: Frau Gesine Tresko

 

Hinweise zur Fallliste zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen

1. Die zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen vorzulegende Fallliste darf nur Fälle umfassen, die in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung selbständig bearbeitet worden sind.

2. Im Fallregister sollen die gerichtlichen Verfahren von den außergerichtlichen ebenso getrennt werden, wie Verfahren I. Instanz und der Rechtsmittelinstanzen. Bei Scheidungsverfahren muss deutlich gekennzeichnet sein, ob es sich um ein ”einfaches” gerichtliches Verfahren (nur notwendiger Verbund) oder ein gewillkürtes Verbundsverfahren, beziehungsweise ein notwendiges Verbundsverfahren mit einstweiliger Anordnung handelt.

3. Das Fallregister soll durchlaufend nummeriert werden.

4. Bei allen Fällen müssen das interne Kanzleiaktenzeichen bei gerichtlichen Verfahren das Gericht, sowie das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden.
5. Grundsätzlich sollen auch die Namen der Parteien, oder eine gekürzte Parteibezeichnung angegeben werden, die zumindest ermöglicht, zu überprüfen, ob ein Mandant an mehreren Fällen beteiligt war, beziehungsweise gegebenenfalls inwieweit bei gleicher Parteibeteiligung mehrere aufgelistete Fälle im Zusammenhang stehen. Bei gleich Parteien in mehreren Verfahren ist dies besonders zu zeichnen, und ein Hinweis auf die übrigen Verfahren anzubringen.

6. Der Gegenstand des Verfahrens ist stichwortartig möglichst präzise zu umschreiben.

Aus dieser Umschreibung muss sich auch ergeben, ob, beziehungsweise inwieweit und in welchem Umfang die bearbeiteten Fälle Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Steuerrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, internationalem Privatrecht, Vertragsgestaltung, einschließen.

7. Art und Umfang der Tätigkeit sind näher zu kennzeichnen, zum Beispiel Besprechungen, Durchsicht von Unterlagen, schriftliche Stellungnahme, Prüfung von Verträgen, anfertigen von Verträgen, Ausarbeitung von Schriftsätzen, führen außergerichtlicher Verhandlungen, Terminswahrnehmung und dergleichen.

8. Weiter muss der Zeitraum der Tätigkeit, das heißt, der genaue Beginn (Zeitraum der Annahme des Mandats) , sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit angegeben werden.

9. Schließlich ist der Stand des Verfahrens (z. B. : Klage eingereicht) anzugeben. Bei beendeter Tätigkeit ist der Abschluss des Verfahrens oder der Angelegenheit (z. B.: Vergleich, Urteil, außergerichtliche Einigung und dergleichen) mit Datum der Beendigung anzugeben.

10. Die Muster Fallliste ist unten abrufbar. Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsführung jederzeit gerne zur Verfügung.

Datum: Mai 2001

Musterfallliste Familienrecht.doc

 

 

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